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Höhere Verkehrsstrafen für SUV-Fahrer?
BMW

Deutscher Richter sieht "erhöhte Betriebsgefahr"

SUV (Sport Utility Vehicle) sind in den Zulassungsstatistiken aktuell das Maß der Dinge. Keine andere Fahrzeugklasse verzeichnet höhere Absatzzahlen als die kastenförmigen "Geländewagen". Ausschließlich Fans haben die höher gelegten KFZ dennoch nicht. Und wie es scheint, gehört auch ein deutscher Richter nicht unbedingt zu den größten Unterstützern der SUV. Er beschloss nämlich, dass durch deren höhere Frontpartie nämlich "eine größere Gefahr von diesem Fahrzeugtyp ausgehe" und erhöhte daher eine Strafe aufgrund des Fahrzeugtyps. Experten meinen: Zumindest deutsche SUV-Fahrer müssen unter Umständen in Zukunft generell mit höheren Bußgeldern und strengeren Strafen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Es gibt aber auch Widerworte.

Im konkreten Fall fuhr eine BMW-SUV-Fahrerin im vergangenen November in Frankfurt am Main 1,1 Sekunden nach Eintritt der Rotphase noch über eine Ampel und wurde dabei geblitzt. Dafür setzt es laut Bußgeldkatalog eine Regelstrafe von 200 Euro, zwei Flensburg-Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Als der Fall jedoch Anfang Juni 2022 zur Verhandlung kam, erhöhten die Richter das Bußgeld auf stolze 350 Euro. Der Grund dafür lag wohl auch im nicht unerheblichen Strafregister der Frau, die bereits mehrmals durch zu schnelles Fahren, Handynutzung am Steuer und bereits eines früheren Rotlichtverstoßes negativ aufgefallen ist, aber eben ebenso daran, dass der Wagen aufgrund seiner Bauform im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstelle und somit eine höhere Betriebsgefahr vorliege. Konkret sagte die Kammer: Durch die Bauweise des SUV sei das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer bei einem Rotlichtverstoß höher als bei einem "normalen" Pkw (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Das Echo auf dieses Urteil ist erwartungsgemäß zwiegespalten. Während etwa der Fußgängerverband Fuss das Urteil begrüßt und meinte "Bei der Konstruktion von Autos sollte man nicht nur auf die Bedürfnisse des Autofahrers achten, sondern auch auf die Sicherheitsbedürfnisse aller anderen, die auf der Straße unterwegs sind." Anwälte wiederum sehen in dem Urteil ein "rechtsfehlerhaftes". Zwar sei die Begründung der höheren Strafe aufgrund der Vorstrafen der Angeklagten absolut korrekt, nicht jedoch auf Basis des Fahrzeuges. Abgesehen davon, dass die Art des Autos als Bemessungsgrundlage nicht rechtskonform sei, wurde vorgebracht: Folge man dieser Logik, müsste man ja für Fahrer von besonders flachen oder kleinen Autos in Zukunft niedrigere Strafen verhängen, Fahrern von Bussen oder großen Transportern aber sogar noch mehr zur Kasse bitten, als SUV-Piloten. Zudem ist rechtlich gar nicht definiert, was überhaupt ein "SUV" ist. Die Fahrzeug-Segmente, in denen wir "branchen-intern" die Autos einteilen, sind für die Rechtssprechung ja vollkommen belanglos.

Es gibt also noch viel zu besprechen und zu verhandeln. Und das wird man auch. Die betroffene Autofahrerin hat Berufung eingelegt.

(Bild zeigt exemplarisch einen neuen BMW X7 M60i xDrive)

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