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Sicherheit für Fußgänger

Ab Oktober gilt eine neue EU-Richtlinie zum Thema Fußgängerschutz. Mehr als die Hälfte der 99 vom ADAC getesteten Autos erreichte nur einen Stern.

mid/mh

Auf die ab Oktober geltende EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz sind die Autohersteller bisher nicht ausreichend vorbereitet. Die meisten Neuwagen sind noch weit davon entfernt, künftige
Grenzwerte einzuhalten. Mehr als die Hälfte von 99 Fahrzeugmodellen erreichte bei einem ADAC-Test von maximal vier Sternen (28 bis 36 Punkte)lediglich einen einzigen Stern. Nur neun Fahrzeuge bekamen drei Sterne (19 bis 27 Punkte) und damit eine befriedigende Wertung. Von den 15 meistverkauften Autos in Deutschland erreichten nur die beiden VW-Modelle Golf und Touran mit jeweils aufgerundeten 19 Punkten drei Sterne.

Nach Angaben des Automobilclubs gibt es verschiedene konstruktive Möglichkeiten, den Fußgängerschutz zu verbessern: zum Beispiel Motorhauben aus weicherem Material, nachgebende Stoßfänger, entschärfte Haubenkanten oder aktive Motorhauben, die bei einem Zusammenstoß Hochschnellen und damit eine Knautschzone zwischen dem Fußgänger und dem harten Motorblock schaffen.

Die neue EU-Richtlinie tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für alle ab diesem Datum neu entwickelten Modelle. Die Fahrzeuge müssen einen so genannten Komponententest bestehen, bei dem der Aufprall eines Menschen auf die Fahrzeugfront mit 40 km/h simuliert wird. Bestimmte Grenzwerte für Beine und Kopf dürfen dabei nicht überschritten werden. Die Richtlinie wird bis
2015 noch mehrmals erweitert und verschärft.

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