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Haben Sie schon eine Warnweste?

Ab 01. Mai 2005 sind Autofahrer in Österreich verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen, hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema.

Gelb können sie sein, orange oder rot, gesehen hat sie schon jeder, viele haben bereits ein Exemplar gekauft- die Warnweste wird ab 1. Mai Teil der verpflichtenden Auto-Ausstattung.

"Die reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit einer Person um das Fünffache", begrüßt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die Warnwestenpflicht. Er rät zum rechtzeitigen Kauf, weil die Nachfrage zum nahenden Stichtag immer größer wird.

Experten empfehlen, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen. Der ÖAMTC hat auch für Kinder vorgesorgt und bietet österreichweit Mini-Warnwesten an. "Eine Nichteinhaltung der Warnwestenpflicht geht auf Kosten der eigenen Sicherheit und man riskiert außerdem Strafen", sagt Hoffer. Damit die neue Vorschrift für Autofahrer nur Vorteile bringt, informieren die Club-Experten über die wichtigsten Punkte:

Worauf man beim Kauf achten muss

Die Jacken dürfen gelb, rot oder orange sein und müssen der ÖNORM EN 471 entsprechen. Ob dem so ist, sieht man am Etikett der Jacke. Die Kinder-Mini-Sicherheitswesten gibt es in zwei Größen für Kindergartenkinder bis sechs Jahre und Schulkinder bis 15 Jahre.

Wie viele Warnwesten man im Auto mitführen muss

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der ÖAMTC empfiehlt aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier eine Schutzweste mitzuführen. "Besser beim Warnwesten-Kauf großzügig sein, das kann im Ernstfall Leben retten", appelliert der ÖAMTC-Experte an die Eigenverantwortung der Autofahrer.

Die Tragepflicht für Warnwesten

Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.

Das sind die Strafen bei Verstößen gegen die neue Verordnung

Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen ist ab 1. Mai strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180,- Euro.

In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in Höhe von 14,- Euro ausgestellt wird, zudem hat die Exekutive eine dreimonatige Übergangsfrist angekündigt, in der man von Strafen noch absehen wird.

Warnwesten-Bestimmungen in weiteren europäischen Ländern

In Italien und Spanien ist eine Warnweste gesetzlich vorgeschrieben. Die Tragepflicht gilt, wenn der Autolenker außerhalb des Ortsgebietes sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält. Das Nicht-Mitführen ist in diesen Ländern straffrei.

In Portugal wurde die Einführung der Warnwestenpflicht auf 25. Juni 2005 verschoben. Dort wird es wie in Österreich auch eine Mitführpflicht geben.

"Insgesamt gilt, Vorsorgen ist besser als Heilen. Warnwesten schützen die ganze Familie. Also zur eigenen Sicherheit schnell besorgen und ins Auto geben, damit bei Bedarf alle besser geschützt sind", rät der ÖAMTC-Experte abschließend.

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