Service: Was Verkehrsdelikte im Ausland kosten | 10.07.2006
Das kann teuer werden...
Urlaubszeit ist Reisezeit, Motorline.cc wirft einen Blick auf die Strafen einzelner Verkehrs-Delikte im Ausland sowie die Promillegrenzen.
Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünden nur zwischen Österreich und Deutschland zwangsweise eingefordert werden. Wurde man z.B. in einem anderen Land vom Radar geblitzt, konnte man im Heimatland nicht dafür belangt werden.
Ab kommenden Jahr allerdings besteht die Möglichkeit im Ausland verhängte Geldstrafen über 70 Euro auch in Österreich zu vollstrecken.
"Obwohl das Gesetz erst 2007 in Kraft tritt, können Urlauber, die heuer im Sommer einen Strafzettel erhalten, 2007 noch rückwirkend dafür zur Kasse gebeten werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, der den Autofahrern rät, im Ausland besonders umsichtig unterwegs zu sein.
Die "Bußgelder" für die häufigsten Vergehen im Überblick:
"Diese Strafsätze sind aber die Untergrenzen und gelten daher nur für geringfügige Überschreitungen der Promillegrenzen", erklärt der ÖAMTC-Experte. Wer betrunken einen Unfall verursacht, muss oft mit einer Haftstrafe rechnen. Absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer gilt in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Rumänien und Estland.
"In Österreich muss man im schlimmsten Fall mit bis zu 726 Euro rechnen. Österreich hat im europäischen Vergleich bei allen Übertretungen einen sehr weiten Strafrahmen mit enorm hohen Strafdrohungen", sagt Hoffer. Für Wiederholungstäter und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden durchaus auch Strafen nahe der Höchstgrenze verhängt.
"Wer seine Urlaubskasse schonen will, sollte jedenfalls auch die regionalen Verkehrsbestimmungen beachten", sagt der ÖAMTC-Jurist abschließend.