AUTOWELT

  • Motorline auf Facebook
  • Motorline auf Twitter

Nein zur Datenerfassung auf längeren Strecken

Wegen Datenschutz: Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt gegen die Section Control entschieden. Bestehende Anlagen müssen vorerst abgeschaltet werden.

ÖAMTC; Foto: ASFINAG

Der VfGH hat entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Der ÖAMTC sieht sich in seiner Skepsis bestätigt, dass man die Section Control flächendeckend und beliebig einsetzen kann.

"Ja zur Verkehrsüberwachung, aber nur wenn das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten gewahrt ist", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Die heute ergangene Entscheidung des VfGH zur Section Control hat folgende Auswirkungen:

  • Derzeit in Betrieb befindliche Anlagen müssen - zumindest bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung des BMVIT - sofort abgeschaltet werden.

  • Strafbescheide bleiben gültig, wenn sie rechtskräftig bzw. bezahlt sind. "Ob allerdings in gewissen Fällen Rückzahlungen zu leisten sind, können wir erst nach einer genauen Prüfung der Entscheidungsbegründung sagen", so der ÖAMTC-Jurist.

  • Laufende Verwaltungsstrafverfahren sind einzustellen.

  • Nur für die Überwachung der Geschwindigkeit auf Gefahrenstrecken wie Tunnels, Baustellen oder kurvenreichen Risikorouten ist die Section Control ein geeignetes und zulässiges Mittel.

  • Der VfGH hat Bestrebungen, die Section Control auf längeren Strecken einzusetzen, einen eindeutigen Riegel vorgeschoben.

  • Andere Methoden zur automatischen Erfassung von Fahrzeug-Kennzeichen wie etwa zur Mautkontrolle bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage.

    "Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten. Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.

  • News aus anderen Motorline-Channels:

    Weitere Artikel:

    Pirelli P Zero: Jubiläum des sportlichen Reifen

    P Zero: „Vorsicht bissig“ seit 40 Jahren

    Wenn sich ein Reifen in den Asphalt verbeißt wie die Derivate des Pirelli P Zero, dann klappen die Hot Laps auch auf ungewohnter Piste. Zu Besuch bei Pirelli, inklusive Headquarter, Comer See und Temple of Speed

    Leser-Fahraktion: Super-Test-Sommer 2025

    Leser im vollen Testeinsatz

    Quer durch Österreich fuhren unsere sechs Testwagen – mit Ihnen am Steuer! Die Palette umfasste diverse SUVs, wobei die Range vom Diesel über den Hybrid bis zu Elektromodellen reichte.

    Grobes Profil, grobe Ergebnisse

    All-Terrain-Reifen im Test

    Der ÖAMTC nahm acht Modelle genauer unter die Lupe – mit schockierenden Ergebnissen. So fallen die Bremswege auf Asphalt deutlich länger aus als mit Ganzjahresreifen.

    Super-Test-Sommer 2025 von AUTO BILD Österreich

    Werden Sie Testfahrer für ein Sommer-Weekend!

    Sechs Testautos stehen bei dieser Fahraktion für die Leser der bekannten Automobilzeitschrit bereit: Erleben Sie ein Wochenende lang eine der Autoneuheiten und berichten Sie darüber in Bild und Text!

    Die Welt-Leitmesse zum Thema Caravan

    Gradmesser der Branche: Caravan Salon Düsseldorf

    Die Strahl- und Anziehungskraft der größten Leistungs-Show von Reisemobilen, Caravan und Tourismus ist erneut auch durch die 64. Ausgabe – seit 1994 in Düsseldorf – bestätigt worden. Fast 270.000 Besucher – nicht nur aus DACH, Benelux und den weiteren zentraleuropäischen Anrainern, sondern aus 41 Ländern sorgten für die zweitbeste Resonanz in den Hallen am Rhein.

    BMW i4 M50 & Co fürs Wochenende

    Luxus-Elektroautos mieten

    Premium E-Autos wie BMW i4 M50, Porsche Taycan oder Audi RS e-tron GT für ein Wochenende mieten. Fahrspaß trifft Nachhaltigkeit.