
Amtskappl-Report des ÖAMTC | 13.05.2009
Anhaltung, Fahrzeugkontrolle, Verwarnung
"Amtskappln" unterwegs in Österreich: was dürfen Mautaufsicht, Zollaufsicht und Co. - und wissen sie, was sie wirklich dürfen?
ÖAMTC
Ob Polizei, Zollaufsicht oder private Sicherheitsdienste - die meisten Autofahrer sehen die offiziellen "Amtskappln" lieber aus der Ferne. Denn Begegnungen sind oft mit unliebsamen Dingen wie Fahrzeug- und Ausweiskontrollen, Verwarnungen oder Strafen verbunden.
Der ÖAMTC ist in seinem aktuellen Club-Magazin auto touring der Frage nachgegangen, welche Rechte die einzelnen Aufsichtsorgane eigentlich haben. Denn "nicht jede Fahrzeugkontrolle ist auch rechtens", weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
ASFINAG-Supersheriffs?
So berichtet der auto touring von einem verärgerten Club-Mitglied, das von einem Mautkontrollor wegen rechtswidrigen Verhaltens im Verkehr beanstandet wurde. Zu Unrecht, so Hoffer: "Mitarbeiter der Mautaufsicht dürfen laut Bundesstraßenmautgesetz Lenker und Fahrzeug nur kontrollieren, wenn der Verdacht eines Mautvergehens vorliegt."Dann darf der Kontrollor den Zulassungsschein und einen amtlichen Ausweis verlangen. Wird die Ersatzmaut - 120 Euro bei fehlender, abgelaufener oder ungültiger und 240 Euro bei manipulierter Vignette - nicht vor Ort bezahlt, wird der Lenker bei der Behörde angezeigt. Auch wer die Stopp-Kelle der Mautaufsicht ignoriert und aufs Gas steigt, wird zur Anzeige gebracht.
Verkehrskontrolle!
"Die Verkehrspolizei ist mit den umfassendsten Rechten ausgestattet. Die Beamten dürfen fast alles, müssen aber immer den Zweck ihres Einschreitens bekanntgeben", erklärt der ÖAMTC-Jurist.Führerscheinkontrollen zum Beispiel obliegen nur der Bundespolizei oder den sehr seltenen Stadt- bzw. Gemeindepolizei-Organen. Ein amtshandelndes Mitglied der Verkehrspolizei muss übrigens seinen Namen nicht verraten, aber auf Verlangen Ausweis und Dienstnummer vorweisen.
Selten aber doch kann man auch mit der operativen Zollaufsicht konfrontiert werden, die mit etwa 20 Fahrzeugen (entweder mit Kennzeichen-Kürzel "FV" und Blaulicht oder mit Zivilfahrzeugen) im gesamten Bundesgebiet unterwegs ist.
Ihre Aufgabe: Schmuggel zu bekämpfen und Verbrauchssteuern (z.B. für Mineralöl), Verbote und Beschränkungen (z.B. Arzneimittel, Drogen, Produktfälschungen) zu kontrollieren. Dabei wird auch in Schwerpunktaktionen der fließende Verkehr kontrolliert. "Diese Kontrollen erfolgen aber meist gemeinsam mit der Polizei", so Hoffer.
Respektvoll, aber nicht vertrauensselig
Egal mit welchem "Amtskappl" man auch konfrontiert ist, der Club-Jurist meint: "Der oberste Grundsatz bei Amtshandlungen sollte gegenseitiger Respekt und Höflichkeit sein."Wenn Zweifel bestehen, ob man auch wirklich von einem echten Beamten angehalten wurde, rät Hoffer, das Fenster nur einen Spalt zu öffnen und höflich die Vorlage eines Dienstausweises zu verlangen.