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"Licht am Tag" ab 2014 Pflicht in der Schweiz

Erleuchtete Eidgenossen

Ab dem ersten Jänner 2014 gilt in der Schweiz "Licht am Tag". Bei guten Lichtverhältnissen sind dabei Abblend- und Tagfahrlicht erlaubt.

Ab 01. Jänner 2014 gilt in der Schweiz "Licht am Tag". Betroffen von der Pflicht sind vierrädrige Fahrzeuge und Motorräder. Als Beleuchtungsvarianten gelten Tagfahr- oder Abblendlicht, berichtet der ARBÖ. Ausgenommen sind alle anderen Fahrzeugarten, wie zum Beispiel Mofas, E-Bikes und Fahrräder. Ebenfalls ausgenommen sind Oldtimer mit einer erstmaligen Zulassung vor dem 01.01.1970.

In den ersten Tagen (voraussichtlich 1-2 Wochen) nach dem Inkrafttreten der Regelung, planen die Behörden, die Fahrzeug-Lenker noch nicht zu strafen, sondern auf die Neuerung aufmerksam zu machen. Wer danach ohne Licht am Tag unterwegs ist, muss mit Strafen von 40 Schweizer Franken rechnen (etwa 31 Euro).

In Tunnels, bei Dämmerung oder schlechter Witterung, bleibt das Einschalten des Abblendlichts - wie bisher - verpflichtend. Tagfahrleuchten sind in diesen Fällen nicht ausreichend. Lichtpflicht am Tag gibt es bereits in etlichen europäischen Staaten, darunter die skandinavischen Länder sowie Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn.

In Österreich war Licht am Tag kurzzeitig Pflicht, sie wurde per 1. Januar 2008 aber wieder aufgehoben. Freiwillig darf hierzulande mit folgender Beleuchtung untertags gefahren werden: spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern), normales Abblendlicht, Abblendlicht alleine (ohne aktivierte Schlussleuchten), Nebelscheinwerfer und Abblendlicht, Nebelscheinwerfer alleine.

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