
Ratgeber: Verkehrsunfall | 27.12.2013
Sturz beim Aussteigen als Schadensfolge
Verletzt sich ein Verkehrsteilnehmer bei der Begutachtung des Schadens nach einem Unfall, ist die Verletzung als Folge des Unfalls zu werten.
mid/ts
Stürzt ein Autofahrer bei der Schadens-Begutachtung nach einem Verkehrsunfall, sind daraus resultierende Verletzungen dem Unfall zuzurechnen - jedenfalls in Deutschland. Das hat laut der Zeitschrift "Taxi" der Bundesgerichtshof festgestellt. Im vorliegenden Fall war ein Geschädigter nach einem Zusammenstoß um sein Fahrzeug herum gegangen und aufgrund von Glatteis gestürzt.
Dabei zog er sich einen Bruch der Schulter zu. Diese Verletzung ist laut den Bundesrichtern dem Auffahrunfall zuzurechnen. Durch das Aussteigen sei nicht etwa ein neuer Gefahrenkreis eröffnet worden. Somit darf der Geschädigte Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden verlangen.