
Rote Ampeln über Tankstelle umfahren? | 09.08.2013
Rotlicht gilt für mich nicht
Haben Sie schon einmal überlegt, eine rote Ampel über die Tankstelle am Eck zu umfahren, sich aber nicht getraut? Legal wäre es jedenfalls.
mid/rawi
Autofahrer dürfen eine rote Ampel umfahren, wenn sie den Weg über das Gelände einer anliegenden Tankstelle nehmen, solange sie dabei nicht den Ampelbereich selbst befahren.
Zum Ampelbereich gehört der gesamte Kreuzungsbereich: die Fahrbahn, parallel verlaufende Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege. Dann liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in Deutschland und hob damit ein früheres Urteil auf. Die Rechtslage in Österreich ist nicht anders.
Das zuständige Amtsgericht hatte einen Autofahrer wegen "vorsätzlicher Nichtbefolgung" der Ampel zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Daraufhin wehrte er sich vor Gericht. Sein Verhalten stelle keinen sogenannten "qualifizierten Rotlichtverstoß" dar und erfüllt somit nicht den Bußgeldtatbestand, stellten die Richter fest.
Das Rotlicht verbiete nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen "ungeschützten Bereich" zu befahren, etwa in einen Parkplatz oder - wie hier - ein Tankstellengelände einzufahren. Dabei spiele es keine Rolle, ob man tanken wolle, oder nicht.
Es könnte einem allerdings eine zivilrechtliche Anzeige des Tankstellenpächters blühen, wenn man seinen Privatbesitz nicht zum Zweck des Tankens befährt und damit zweckentfremdet. Der sollte aber - im Normalfall - Wichtigeres zu tun haben...