
Xenon-Licht: Bei Defekten in die Werkstatt | 13.03.2013
Keine Xenon-Selbsthilfe!
Tritt bei Autos mit Xenon-Licht ein Defekt, z.B. an der Leuchtweitenregulierung, auf, muss man in die Werkstatt fahren. Selbsthilfe unmöglich.
mid/ts
Die Scheinwerfer von Autos mit Xenon-Licht stellt die Leuchtweiten-Regulierung automatisch ein. Wenn diese nicht fehlerfrei arbeitet, blendet das Fahrzeug den Gegenverkehr und muss umgehend in eine Kfz-Fachwerkstatt.
Selbst kann der Halter die Reparatur nicht durchführen. Zum einen ist das Hantieren mit den Xenon-Anlagen gefährlich, da sie mit Spannungen von mehreren zehntausend Volt arbeiten. Zum anderen ist nach dem Austausch eines Teiles die Neujustierung des Systems anhand eines Diagnosetesters notwendig.
Defekte meldet eine Kontrolllampe im Cockpit. Leuchtet sie bei der "Pickerl"-Kontrolle, erhält das Fahrzeug keine Plakette. Schuld an Fehlfunktionen sind meist die Sensoren an den Achsen des Fahrzeugs. Diese messen den Beladungszustand und passen die Scheinwerfereinstellung an.