
Ratgeber: Alles über die Winterreifenpflicht | 11.11.2014
In der Pflicht
Der Wintereinbruch kommt bestimmt. Hier gibt's Infos über die genaue Gültigkeit der Winterreifenpflicht, und was bei deren Missachtung passiert.
Foto: ÖAMTC
Der freundliche Herbst lässt viele Autofahrer in Österreich die Winterreifenpflicht für Pkw und Kombis sowie für Lkw bis 3,5 Tonnen ab 1. November fast vergessen. Aber: Ende Oktober gab der kommende Winter in weiten Teilen Österreichs bereits ein kurzes Gastspiel und sorgte für ein unsanftes Erwachen, denn der Winter kommt bestimmt. Und mit ihm die Zeit der glatten Fahrbahnen und Wetterumschwünge.
Viele zögern jedoch mit der Montage der neuen Reifen, denn die Schlangen vor den Werkstätten sind Anfang November besonders lang. Damit bewegt man sich noch nicht außerhalb des gesetzlichen Rahmens, denn die Winterreifenpflicht ist nicht generell, sondern situativ zu verstehen.
Das bedeutet: Sobald winterliche Fahrverhältnisse vorliegen, ist es wichtig Winterreifen oder Schneeketten montiert zu haben. Wer sommerbereift auf winterlichen Fahrbahnen unterwegs ist und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und verliert im schlimmsten Fall die Deckung durch die Versicherung.
Unfall passiert - Winterreifen montiert?
Unfälle können bei falscher Bereifung ernst zu nehmende Folgen haben. Kann man nicht beweisen, dass ein gleicher Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre, trifft einen zumindest ein Teilverschulden. Auch wird man vom Unfallgegner nicht den vollen Schadenersatz erhalten.Generell muss bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht mit einer Strafe von mindestens 35 Euro gerechnet werden, sprich: Man wird mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen in Fahrt erwischt. Strafen für parkende Autos mit Sommerreifen gibt es nicht.
Wird man bei der "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" erwischt (hierzu muss es nicht krachen, es genügt, dass andere ungeplant bremsen oder ausweichen müssen), drohen deutlich höhere Geldstrafen. Um die Höchststrafe von 5.000 Euro auszufassen, muss man allerdings schon einen Crash mit erheblichem Personenschaden verursachen.