
Ratgeber: Mit dem Auto in den Urlaub | 01.07.2014
Der Sonne entgegen
Viele fahren mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Doch das kann teuer werden, wenn im Ausland geltende Vorschriften nicht beachtet werden.
Bilder: Edyta Pawlowska - Fotolia.com; ADAC
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und in diesem Zusammenhang ist es essentiell, sich im Vorfeld genau zu informieren, was erlaubt ist und was nicht. In welchem Land müssen bei der Einreise Ersatzglühbirnen mitgeführt werden und wo braucht jeder seinen eigenen Alkoholschnelltester? Der folgende Artikel bietet wertvolle Tipps, damit die Reise mit dem eigenen Auto entspannt verläuft.
Notfallausrüstung für den Ernstfall
In Österreich und Deutschland ist der Halter eines PKW dazu verpflichtet, ein Warndreieck, eine Warnweste und einen Verbandskasten in seinem Kofferraum mit sich zu führen.
Doch in vielen EU-Ländern reichen diese Utensilien nicht aus und bei der Einreise drohen Geldstrafen, sollten die nötigen Gegenstände nicht mitgeführt werden. Es ist also wichtig, sich vor der Reise zu informieren, welche Verhaltensvorschriften bezüglich der mitgeführten Notfallausrüstung im jeweiligen Land gelten.
Vorsicht bei Navis mit Blitzer-Warnung
Navigationsgeräte sind eine sehr praktische Erfindung, bringen sie den Fahrer doch auch bei völliger Ortsunkenntnis sicher und zuverlässig ans Ziel. Einige Modelle, wie zum Beispiel von redcoon, verfügen zudem über Zusatzfunktionen, die den Autofahrer zum Beispiel vor Blitzern warnen.Seit 2012 sind diese Navigationsgeräte in Frankreich jedoch verboten. Nicht nur die Benutzung ist untersagt, auch das bloße Mitführen der kleinen Helferlein oder auch eines Smartphones, welches über eine entsprechende App verfügt, kann teuer werden. Zudem wird das Gerät nicht selten konfisziert.
Wer also eine Frankreichreise plant, sollte entweder auf die gute alte Faltlandkarte setzen oder sich im Vorfeld ein Navigationsgerät zulegen, welches nicht über diese Extras verfügt, beziehungsweise die besagte App vorsorglich vom Smartphone löschen. In allen anderen EU Ländern ist das Fahren mit Navigationsgeräten, die über diese praktische Extrafunktionen verfügen, glücklicherweise erlaubt.
Der eigene Alkoholtester
Wieder sind es die Franzosen, die besondere Vorschriften für den Straßenverkehr einführen. So muss jeder Kraftfahrer in Frankreich einen Alkoholschnelltest mit sich führen. Dies soll die Menschen dazu bewegen, eigenverantwortlich zu testen, ob sie noch fahrtauglich sind.Eigentlich eine sehr gute Sache und seit die Versäumnis kein Bußgeld mehr nach sich zieht, haben auch Urlauber damit weniger Probleme. Schnelltests gibt es in Frankreich an den meisten Tankstellen oder auch im Supermarkt für ein paar Euro zu erstehen.
Die Warnweste ist in Frankreich ebenso Pflicht wie in Deutschland oder in Luxemburg, bei letzterem müssen nachts sogar Fußgänger, die an Landstraßen entlanglaufen, eine Warnweste tragen. Dass dies ein großer Vorteil für ihre eigene Sicherheit ist, kann wohl niemand bestreiten.
Wer in Polen einen Wagen mietet, sollte unbedingt den Kofferraum überprüfen
Sollte das eigene Auto unterwegs schlapp machen und muss im Urlaubsland auf einen Mietwagen umgestiegen werden, sollte in Polen auf jeden Fall das Zubehör größte Beachtung finden. In Polen ist es nämlich für dort gemeldete Autos Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen.
Wird der eigene PKW zur Einreise genutzt, gilt diese Regelung jedoch nicht. Im Falle eines Brandes, zum Beispiel nach einem Unfall, ist so ein Feuerlöscher jedoch sehr hilfreich. Kleine Dosenfeuerlöscher sind kompakt und nicht teuer und sollten deshalb in jedem Auto ihren Platz haben. In Polen reichen diese allerdings nicht aus.
Was es bei der Einreise in verschiedenen Ländern sonst noch zu beachten gibt
Wer nach Griechenland oder in die Türkei einreisen will, braucht neben einem Feuerlöscher und einer zweiten Warnweste auch eine grüne Versicherungskarte. Diese gilt bei ausländischen Behörden als Nachweis, dass der Besitzer eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
In Kroatien darf nicht mit einem benzingefüllten Kanister eingereist werden, dafür ist jedoch das Mitführen von Ersatzglühlampen Pflicht. Ebenso verhält es sich bei der Einreise in Tschechien. In Italien hingegen ist es wichtig, dass ein Hund, sollte er mit auf Reisen gehen, angeschnallt ist.
Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist in allen EU-Ländern verboten, außer in Schweden und in Spanien dürfen im Auto auch keine Kopfhörer getragen werden.
Wo können Informationen über die Bestimmungen der einzelnen Länder abgerufen werden?
Bei ÖAMTC und ADAC
Beim Außenministerium bzw. dem Auswärtigen Amt