
Reißverschlussverfahren - das unbekannte Wesen | 09.07.2014
Reißverschlusspanik
Wenn eine Fahrbahnverengung angekündigt wird, sollten Autofahrer nicht zu früh einfädeln, sondern im letzten Moment die Spur wechseln.
mid/rlo
Eine Fahrbahnverengung treibt vielen Autofahrern immer noch den Angstschweiß auf die Stirn. Kaum wird die Ankündigung einer Spurverengung auf einem Verkehrsschild angezeigt, gerät so mancher Fahrzeuglenker in Panik und zieht sofort auf die verbleibende weiterführende Spur. Und das, obwohl seine Fahrbahn erst in einem Kilometer Entfernung gesperrt wird.
Der Hinweis auf dem Schild auf das sogenannte Reißverschlussverfahren interessiert die "Panik-Fahrer" offenbar nicht. Sie wechseln die Fahrspur, nötigen andere Verkehrsteilnehmer zum Bremsen und verlängern oder verursachen dadurch einen Stau, der durch das Reißverschlussverfahren minimiert werden soll.
Und wie soll es richtig funktionieren? Eigentlich ganz simpel: Die Fahrzeuge, deren Spur später endet, befahren den Fahrstreifen weiter bis unmittelbar vor die Verengung und ordnen sich dann im permanenten Wechsel mit den Fahrzeugen auf dem frei befahrbaren Fahrstreifen ein. Die Fahrzeuglenker auf dem benachbarten Fahrstreifen sind verpflichtet, diesen Wechsel zu ermöglichen.
Nur so lässt sich der Verkehrsraum vor dem Engpass optimal nutzen und der Stau so kurz wie möglich halten. Das hat absolut nichts mit Vordrängen zu tun. Wer sich dagegen schon mehrere hundert Meter vor dem Ende des Fahrstreifens einfädelt, verschenkt viel Platz.
Doch Vorsicht: Das Reißverschlussverfahren gilt nur beim Wegfall einer Fahrspur und nicht - wie oft irrtümlich angenommen - auch auf den Beschleunigungsstreifen von Autobahnen. Wer hier auffährt, muss unbedingt Vorrang geben und im Extremfall sogar anhalten.
Denn jene, die in der rechten Spur der Autobahn fahren, sind nicht verpflichtet, den auf die Autobahn Auffahrenden Platz zu machen. Wenn sie Gentlemen oder -women sind, und sich niemand Schnellerer von links hinten nähert, werden sie es dennoch tun.