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Was Kfz-Versicherungen zahlen und was nicht

Versicherungsschutz 2014

Bei der Vertragsgestaltung ergeben sich zwischen den einzelnen Kfz-Versicherungen Unterschiede - was wird gezahlt und was nicht?

Beim KFZ-Versicherungsschutz für 2014 ist wieder genau auf den Versicherungsumfang und die Policen zu achten. Im Bereich der KFZ-Versicherungen können Verbraucher auf freiwillige Versicherungen, wie zum Beispiel Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zurückgreifen.

Verbindlich ist immer die Haftpflichtversicherung. Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, benötigt in Österreich eine Haftpflichtversicherung. Bei der Vertragsgestaltung ergeben sich zwischen den einzelnen Anbietern einige Unterschiede, Autofahrer sollten also immer die Kosten für die Versicherung und die gegenüberstehenden Leistungen bei der Auswahl des passenden Anbieters berücksichtigen.

Der Hintergrund des verbindlichen Versicherungsschutzes in Österreich ist ebenso einfach wie logisch: Jeder Verkehrsteilnehmer soll Schadenersatz bekommen bzw. leisten, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten.

Mit diesen Leistungen können Versicherungsnehmer rechnen

Autofahrer können bei einer Unfallsituation immer mit Unterstützung der Versicherung rechnen, wenn nicht mutwillig gehandelt wird. Nimmt der eigene Wagen z.B. die Vorfahrt und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, dann leistet die Versicherung die ärztliche Behandlung für den Geschädigten, die Reparatur dessen Autos und den Ausgleich des Wertverlustes.

Bei Personenschäden beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung 7,5 Millionen Euro bei Personen- und 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden, Vermögensschäden müssen durch den Versicherungsanbieter mit mindestens 50.000 Euro abgedeckt werden.

Neben der Police für die Versicherung ist genau der Leistungsumfang zu prüfen, hiervon ist abhängig, welche Leistungen die Versicherung trägt und welche nicht inbegriffen sind.

Häufig müssen Unfallfahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen, hier muss sich der Unfallfahrer immer dann beteiligen, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben, also z.B. über eine rote Ampel gefahren sind. Die Versicherung leistet in diesen Fällen nur dann, wenn im Vertrag ein "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" verzeichnet ist.

Bei schweren Vergehen muss die Versicherung jedoch nicht haften, wer gegen das Gesetz verstößt und Fahrerflucht begeht, mit Alkohol am Steuer fährt o.ä. muss mit Kosten von bis zu 5.000 Euro (in Abhängigkeit der Versicherung) rechnen.

Hier leisten Versicherungen nicht

Versicherungsnehmer sollten beim Basisversicherungsschutz, der KFZ-Haftpflichtversicherung, immer auf die "Obliegenheiten" achten. Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die im Versicherungsvertrag genau definiert werden.

Diese Pflichten muss der Kunde unbedingt befolgen, da er ansonsten Probleme bei der Schadensregulierung bekommen kann. Grundlegend muss zwischen Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall unterschieden werden.

Wer seine Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall verletzt, also zum Beispiel mit abgefahrenen Reifen herumfährt und dies billigend in Kauf nimmt, muss mit einem Entzug des Versicherungsschutzes rechnen.

Die Assekuranz muss dem Versicherungsnehmer zwar ein Verschulden nachweisen, Versicherungsnehmer sollten es jedoch nicht darauf ankommen lassen, den heute beschäftigen sich Versicherungsdetektive etc. mit Fällen, bei denen der Schadensablauf in Frage gestellt werden kann.

Nach einem Versicherungsfall muss sich der Versicherungsnehmer ebenfalls an einige Obliegenheiten halten. So muss dieser innerhalb von einer Woche den Schaden melden, da ansonsten ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers, diesem eine (Teil-)Schuld zugeschrieben werden kann.

Die GRAWE KFZ Versicherung bietet z.B. neben der klassischen KFZ-Haftpflicht eine Insassenunfallversicherung, Pannenschutzversicherung, Rechtsschutz sowie eine Insassenunfallversicherung.

Mit diesen Zusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz erweitert bzw. verbessert werden. Gerade bei Personenschäden kann im Einzelfall der Basisschutz nicht ausreichen. [Anbieterinformation]

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