
eCall verschoben: automatischer Notruf ab 2018 Pflicht | 08.12.2014
Teufel im Detail
eCall sorgt automatisiert dafür, dass die Rettung nach einem Crash schnell zur Stelle ist. Nun wird an Details gefeilt, die Missbrauch verhindern sollen.
mid/ts
Das automatische Notrufsystem eCall soll nun erst ab dem 31. März 2018 zur Pflichtausstattung für alle neuen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gehören, und nicht bereits ab Oktober 2015.
Darauf haben sich jetzt laut dem Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments die Kommission, Parlament und Rat geeinigt. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, müssen ihr aber noch alle EU-Mitgliedsstaaten und die Vollversammlung des EU-Parlaments zustimmen. Das soll im März 2015 geschehen.
Das eCall-System alarmiert nach einem schweren Unfall automatisch via fix eingebauter Sim-Karte die Rettungskräfte über die Notrufnummer 112. Jene SIM-Karte schafft somit aber auch die technische Voraussetzung für den Datenversand jeder Art - etwa Fahrtstrecken, Motordaten, gefahrene Geschwindigkeiten etc.
Nach den Plänen der EU soll nun gesetzlich geregelt werden, dass nur ein notwendiges Minimum an Daten übermittelt wird - und das auch nur im Fall eines Unfalles. Dazu zählen die Fahrzeugklasse des Unfallwagens, der verwendete Kraftstoff sowie der genaue Zeitpunkt des Unfalls und die Position des Fahrzeugs. Eine Nachverfolgung des Autos vor dem Unfall soll dadurch nicht möglich sein.
Die verständigten Einsatzzentralen und deren Service-Partner dürfen diese Daten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Fahrzeughalters an Dritte weitergeben. Auch die Automobilhersteller müssen dafür sorgen, dass die von eCall gesammelten Daten vollständig und permanent gelöscht werden.
Die Datenübertragung soll über eine standardisierte, sichere und diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle erfolgen - womit ein Monopol der Autohersteller auf die Information der Rettungsdienste verhindert werden soll. Autofahrer sollen frei entscheiden können, an wen die Unfalldaten gehen: an Autohersteller, Versicherer, Kfz-Betriebe, Mobilitätsdienstleister oder Automobilclubs.
Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag soll nun die EU-Kommission ausarbeiten. Die bereits angebotenen Notrufsysteme, die verschiedene Hersteller jetzt schon anbieten, dürfen parallel zu eCall weitergeführt werden. Derzeit gibt es das z.B. bereits bei Ford ("SYNC", bei Verbindung mit dem eigenen Handy) oder BMW (auch mit eigener SIM-Karte im Auto möglich und zusätzlicher manueller Notruf-Auslösung).