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Haftung bei Unfall auf dem Pannenstreifen

Hausverstand

Kommt es auf dem Pannenstreifen der Autobahn zu einem Auffahrunfall, ist nicht automatisch der Fahrer des dort stehenden Fahrzeugs schuld.

mid/ts

Hat der Auffahrende die Begrenzung des Standstreifens deutlich überfahren, haftet dieser voll für den entstandenen Schaden. Das hat nun das deutsche Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 1 U 2572/13) entschieden.

Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Pkw komplett auf dem Pannenstreifen abgestellt, ohne den Warnblinker zu setzen und ein Warndreieck aufzustellen. Ein vorbeifahrender Lkw-Fahrer fuhr etwa 70 Zentimeter bis 95 Zentimeter über die Seitenbegrenzung auf den Standstreifen, sodass es zum Unfall kam. Der Halter des Lkw forderte laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) vom Pkw-Halter Ersatz für seinen Schaden in Höhe von rund 35.000 Euro.

Seine Klage aber blieb erfolglos. Zwar würde der Beweis des ersten Anscheins zunächst eine Haftung des ungesichert abgestellten Fahrzeuges ergeben, so die Richter. Unstreitig sei jedoch, dass das Auto komplett auf dem Pannenstreifen gestanden habe und nicht auf die Fahrbahn hinausragte. Außerdem habe der Lkw-Fahrer einen Fahrfehler begangen, indem er über die Seitenbegrenzung gefahren sei. Dieser Fahrfehler wiege so schwer, dass die Haftung des Beklagten vollkommen zurücktritt und der Lkw-Fahrer alleine haften muss.

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