
Werkstatt darf Kunden-Öl ablehnen | 13.08.2015
Ölige Sache
Werkstätten müssen keinen Ölwechsel mit von Kunden mitgebrachtem Motoröl durchführen. Eine Ablehnung sollte allerdings gut begründet sein.
mid/wu
Werkstätten sind nicht verpflichtet, das von Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) widerspricht einem Beitrag der ARD-Sendung "Plusminus", in dem der Eindruck entstand, dass Werkstätten das vom Kunden mitgebrachte Öl akzeptieren müssen.
Die Rechtslage stellt sich laut dem ZDK-Rechtsexperten Ulrich Dilchert so dar: "Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen. Dazu gehört auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls."
Schließlich sei die Werkstatt verpflichtet, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Automobilherstellers auszuführen. Wenn das Öl vom Hersteller nicht freigegeben ist, kann das die Garantie gefährden, sollte ein Motorschaden durch falsches Öl verursacht werden. Deshalb, so Dilchert, könne ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen.
Was allerdings bedeutet, dass die Werkstatt für die Ablehnung des mitgebrachte Öls eine Begründung liefern sollte. Wenn etwa die Herstellerspezifikationen nicht passen oder die Gebinde nicht originalverschlossen sind.
Lehnt die Werkstatt das Motoröl ohne objektive Begründung ab, riecht das nicht nach Öl, sondern nach Geschäftemacherei. Und ist ein guter Grund, sich nach einer anderen Werkstatt umzusehen.