
Auto-Diebstahl: Tacho-Manipulation mal anders | 30.03.2016
Wundersame Aufwertung
Wer nach einem Autodiebstahl falsche Angaben zum Fahrzeug - etwa zum Tachostand - macht, riskiert die Entschädigung durch die Kfz-Versicherung.
mid/ts
Macht ein Autofahrer nach einem Diebstahl falsche Angaben zum Fahrzeug, darf seine Versicherung ihm die eigentlich fällige Entschädigung komplett streichen. Das gilt laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Beispiel bei einem bewusst zu niedrig angegebenen Kilometerstand.
In zwei Fällen (AZ: 6 U 194/12 und AZ: 6 U 155/13) habe etwa das Kammergericht in Berlin entschieden, dass die Geschädigten damit ihre Pflicht verletzen, alles zur Aufklärung des Schadensfalles beizutragen und dabei korrekte Angaben zu machen.
Kann dem Betroffenen hier Arglist nachgewiesen werden, bleibt er auf dem gesamten Diebstahlschaden sitzen. Der Nachweis gelingt entweder, wenn das Auto aufgefunden wurde, oder wenn die Versicherung z.B. den letzten Prüfbericht anfordert. Der Kilometerstand beim Prüfbericht sollte dann tunlichst mit der Angabe des Geschädigten zusammenpassen.