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Umstritten: Dashcam-Videos als Beweis

Zweierlei Maß?

Die Verwendung von Dashcam-Videos als Beweis vor Gericht ist bisher nicht üblich. Das OLG Stuttgart hat solche Aufnahmen jetzt zugelassen.

mid/ts; Foto: Nextbase

Eine neue Möglichkeit für Autofahrer, sich im Straßenverkehr gegen unfallbedingte Rechtsstreitigkeiten abzusichern, sind die seit einigen Jahren erhältlichen Dashcams für die Windschutzscheibe - theoretisch.

Zwar kann man damit das Verkehrsgeschehen zuverlässig aufzeichnen, die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht war bisher aber nicht möglich, denn sie sind datenschutzrechtlich umstritten. Jetzt aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart anders entschieden (Az.: 4 Ss 543/15).

Im verhandelten Fall wurde ein Autofahrer laut den Rechtsschutz-Experten von ARAG beschuldigt, eine Ampel missachtet zu haben, die bereits seit sechs Sekunden rotes Licht zeigte. Die Richter ließen im Bußgeldverfahren das Dashcam-Video eines nachfolgenden unbeteiligten Verkehrsteilnehmers als Beweismittel zu, der die Situation eher zufällig eingefangen hatte. Im Dienste der Strafverfolgung also ist die Verwendung offensichtlich kein großes Problem. Der Mann musste 200 Euro Strafe zahlen.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Rechtsauffassung hier nicht einseitig zugunsten der Behörden entwickelt. Denn werden die Videos künftig nicht konsequenterweise auch zugelassen, wenn sie Autofahrer entlasten, wäre das zweierlei Maß.

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