
Worauf sollte man bei der Kfz-Haftpflichtversicherung achten? | 22.08.2016
Pflichtvergleich
Unter den Kfz-Haftpflichtanbietern gibt es deutliche Preisunterschiede. Im Leistungsumfang findet sich dies allerdings nicht immer wieder.
Bild: Fotolia
Unter den Kfz-Haftpflichtanbietern gibt es bei den Versicherungsprämien oft deutliche Unterschiede. Im Leistungsumfang findet sich dies allerdings nicht immer wieder.
Wer zum Stichtag wechseln möchte, oder seinen Wagen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis versichern möchte, sollte die Leistungsunterschiede kennen.
Welche Deckungssumme ist in der Kfz-Haftpflicht sinnvoll?
In der EU muss die Kfz-Haftpflicht eine gesetzliche Mindestdeckung erfüllen. Dies gilt unabhängig vom Preis oder sonstigem Leistungsumfang. Sie umfasst beispielsweise in Deutschland:
7,5 Millionen Euro für Personenschäden
Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro
Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro
Allerdings gilt diese Deckungssumme als relativ knapp bemessen.
Verbraucherschützer empfehlen deswegen eher eine pauschale Deckung von mindestens 100 Millionen Euro. Eine unbegrenzte Deckung gibt es ebenfalls, diese sichert den Versicherungsnehmer zwar ohne Abstriche ab, allerdings lohnen sich die Mehrkosten hier häufig nicht.
Mallorca-Police kann fehlen
Die Mallorca-Police ist in den meisten Fällen überflüssig. Sie entstammt noch aus einer Zeit, als in anderen europäischen Ländern – vor allem in Spanien – eine deutlich geringere Deckungssumme galt als in Deutschland oder Österreich und der zusätzliche Schutz sinnvoll war.
Inzwischen ist das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht in der EU weitgehend vereinheitlicht. Zudem beinhalten viele Mietwagenverträge im Ausland eine höhere Deckungssumme oder erlauben die Erhöhung derselben gegen einen geringen Aufpreis. Dem größten deutschen Autoversicherer HUK-Coburg ist beispielsweise kein einziger Fall bekannt, in dem die Mallorca-Police in Anspruch genommen wurde.
Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit wesentlich
Diese Formulierung sollte in jeder Haftpflichtversicherung enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, können kleine Unachtsamkeiten des Versicherungsnehmers dazu führen, dass seine Versicherungsgesellschaft im Ernstfall nicht zahlen muss.
Schon leichte Verstöße gegen die Verkehrsordnung können dies zur Folge haben. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch gerade dazu gedacht ist, den Autofahrer finanziell im Ernstfall vor dem Ruin zu schützen, hat sie in der Kfz-Haftpflicht nichts zu suchen.
Ruf der Versicherung überprüfen
Das Verhältnis von Versicherung und Versicherungsnehmer ist im Schadenfall immer angespannt. Dennoch sollte sich der Versicherungsnehmer darauf verlassen können, dass sein Vertragspartner die Schäden auch ersetzt.
Deswegen sollten Interessenten nicht nur nach der günstigsten Prämie gehen, wenn sie versuchen auf Webseiten wie haftpflichtversicherungsvergleich.de das beste Angebot zu finden. Im Ernstfall kann eine Versicherung, die nicht kulant genug ist, nämlich deutlich teurer werden und zudem viel Zeit und Nerven kosten.
Bevor sich ein Autobesitzer für eine bestimmte Versicherung entschließt, sollte er sich in Foren und bei unabhängigen Tests schlau machen, wie zufrieden Kunden mit dem Anbieter im Schadensfall waren.
Rabattschutz bei Wechsel oft problematisch
Wer einen versicherungspflichtigen Schaden hat, wird bei vielen Versicherern nicht mehr zurückgestuft, wenn er beim Vertragsabschluss einen Rabattschutz vereinbart hat. Vor 2012 war der Rabattretter weitaus geläufiger, der nicht vor einer Rückstufung in der SF-Klasse schützte, sondern nur vor einem höheren Beitrag.
Mit dem Rabattschutz ist dies in der Regel anders und der Versicherungsnehmer wird tatsächlich nicht zurückgestuft, solange er eine bestimmte Schadensanzahl im Jahr nicht überschreitet. Dies gilt allerdings bei vielen Versicherern nur, solange der Versicherungsnehmer als Kunde bei ihnen bleibt.
Bei einem Wechsel der Versicherung wird dem Nachversicherer allerdings nur die SF-Klasse bestätigt, die der Kunde ohne Rabattschutz hat. Wer die Versicherung häufig wechseln möchte, kann deswegen auf den Aufpreis für den Rabattschutz verzichten.