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Österreich: Das ändert sich 2017 für Autofahrer

Autofahrer-News

2017 wird sich für die österreichischen Autofahrer einiges ändern. Der ARBÖ gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr.

Foto: Regina Aigner/BKA

Grüne Kennzeichen: Mit Inkrafttreten der 34. KFG-Novelle bekommen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge künftig eigene Kennzeichen: Durch die grüne statt schwarzer Schrift sind diese Fahrzeuge leicht von konventionell betriebenen Autos zu unterscheiden und es können leichter Vergünstigungen für solche Fahrzeuge vorgesehen werden, wie etwa kostenfreies Parken oder die Erlaubnis zur Benutzung der Busspuren. Was allerdings Sache der Gemeinden ist - diese können frei über Vergünstigungen entscheiden oder auch gar nichts tun.

Verlängerung Probeführerschein: Mit 1. Juli 2017 wird die Probezeit für den Führerschein von zwei auf drei Jahre verlängert. Zusätzlich wird das Delikt „Benützung von Mobiltelefonen am Steuer“ in den Katalog der Delikte aufgenommen. Wer also während der Probezeit beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.

Mopedausbildung: Die Prüfung für den Mopedführerschein soll künftig auf dem Computer absolviert werden. Außerdem kann mit der Ausbildung nun erst zwei Monate (bisher sechs Monate) vor dem 15. Geburtstag gestartet werden.

Alkolocks: Ab Mitte des Jahres soll das alternative Bewährungssystem einen fünfjährigen Pilotversuch starten. Nach der Hälfte der Entzugsdauer kann sich der betroffene Autofahrer einen Alkomaten in sein Fahrzeug einbauen lassen. Zusätzlich müssen Mentoring-Gespräche stattfinden. Das Alkolock-System wird zusätzlich zum bestehenden Entzugssystem eingeführt. Aufgrund seines hohen Preises zuzüglich entsprechender EInbaukosten ist das Alkolock-System allerdings nur für solvente Alkosünder ein Thema.

Neue Zusatztafel: Eine Zusatztafel zum Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“, die das Symbol eines Steckers zeigt, besagt, dass künftig an dieser Stelle ausschließlich E-Fahrzeuge zum Aufladen der Batterie stehen dürfen.

E-Auto-Förderung: Offiziell können ab März die Anträge zur Ankaufsförderung für Elektroautos und Plug-In-Fahrzeuge gestellt werden. Stichtag der Gültigkeit ist aber bereits der 1. Jänner 2017. Der Ankauf von reinen E-Fahrzeugen wird mit 4.000 Euro gefördert, die Anschaffung von Plug-In-Autos wird mit 1.500 Euro unterstützt.

Autobahn-Vignette: Die neue Vignette 2017 ist türkis und löste am 1. Dezember die mandarin-orange ab. Die Autobahn-Vignette für das Jahr 2017 wird um 0,8 Prozent teurer und kostet für ein Jahr nun 86,40 Euro statt 85,70 Euro. Motorradfahrer haben statt 34,10 Euro aktuell 34,40 Euro zu zahlen. Erhältlich sind auch 10-Tages- bzw. 2 Monats-Vignetten.

Fotobeweis: Wer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf Österreichs Straßen geblitzt wird, kann künftig auch wegen anderer Verkehrsdelikte belangt werden. Etwa wenn auf dem Radarfoto zu sehen ist, dass ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder gegen die Gurten- bzw. die Sturzhelmpflicht verstoßen wurde.

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