
Deutsche Autobahn-Maut: Jetzt aber wirklich! | 24.03.2017
Hält doppelt besser?
Die Deutsche Bundesregierung hat das Gesetz zur Autobahnmaut adaptiert, der Bundestag beschloss es zum zweiten Mal. Umstritten ist es noch immer.
Georg Koman; mid/Mst
Der Deutsche Bundestag hat die Einführung der Pkw-Autobahnmaut für Deutschland zum zweiten Mal beschlossen. Ziel ist es, jetzt "zeitnah" die Infrastrukturabgabe einzuführen, was mutmaßlich 2019 bedeutet. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Tut er es nicht, kann er es nicht verhindern, wohl aber weiter verzögern.
Die Zehntages-Vignetten werden - je nach Motorleistung und Schadstoffausstoß - zwischen zwei und 20 Euro kosten. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Ulrich Lange, sagte: "Die Pkw-Maut ist gut konzipiert, solide gerechnet und vereinbar mit dem Europarecht. Die Bundesländer sollten sich genau überlegen, ob sie den Bundesrat zur weiteren Verzögerung instrumentalisieren."
Neben der Maut-Einführung hat der Bundestag auch Steuerentlastungen in Höhe von rund 100 Millionen Euro für Euro-6-Fahrzeuge beschlossen. Genau das war der Stein des Anstoßes: Nach der erstmaligen Zustimmung des Bundestages im März 2015 sah die EU-Kommission in der Verquickung von Maut und Steuersenkung eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer und schritt mit einem Verfahren ein.
Das Gesetz wurde daraufhin in einigen Punkten geändert, manche Experten sehen darin aber immer noch einen Verstoß gegen EU-Recht. Streitigkeiten gibt es nach wie vor auch über die Höhe der Einnahmen - und damit die Sinnhaftigkeit des Gesetzes -, da man den nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand gegenrechnen müsse.