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Verkehrsstrafen: Schnellzahler-Rabatt

Schneller = billiger

Wenn eine Verkehrsstrafe aus dem EU-Ausland ins Haus flattert, sollte man umgehend bezahlen - manche Länder geben Schnellzahler-Rabatte.

mid/rhu; Foto: ADAC

Ein Schnellzahler-Rabatt auf Verkehrsstrafen? Den gibt es - allerdings nur in manchen EU-Ländern. Wer also im Ausland ein Verwaltungsstrafe verpasst bekommt, kann damit ordentlich sparen. Vorausgesetzt, die Anzeige flattert per Post ins Haus, bei einer Amtshandlung an Ort und Stelle ist eine Verringerung der Strafe üblicherweise nur mit viel Charme oder sehr guten Argumenten zu kriegen.

Grundsätzlich gilt: "Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Österreich bzw. Deutschland vollstreckt werden", so der ADAC. Der Club empfiehlt, die Strafbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern sie auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen.

Das spart nicht nur Ärger und Nerven, sondern schont auch das Konto: Schnellzahlern gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig zeigen sich laut ADAC Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab 70 Euro (bei Österreich und Deutschland gilt wechselweise: ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld inklusive der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen unter 70 Euro geahndet werden können. Viele Verkehrsverstöße werden im Ausland deutlich härter bestraft als bei uns.

Wer etwa 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Österreich oder Deutschland mit etwa 35 bis 45 Euro davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen mindestens 420 Euro. Gegenüber Forderungen von privaten Inkassobüros sollten Autofahrer grundsätzlich skeptisch sein und sich rechtlichen Rat einholen. "Diese Unternehmen haben keine Möglichkeit, behördliche Sanktionen zu vollstrecken", so der ADAC.

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