
Schnee-Entfernung vor Fahrtantritt | 12.02.2018
Ein Guckloch reicht nicht
Verschneite Motorhauben müssen wie Front- und Seitenscheiben sowie das Autodach vor Fahrtantritt hundertprozentig von Schnee gereinigt werden.
mid/rhu
Der Winter ist nichts für Faulenzer. Denn die kratzen bei Eis und Schnee nur einen kleinen Sehschlitz in ihre Windschutzscheibe, gefährden damit sich und andere - und riskieren auch noch eine saftige Geldstrafe.
"Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden", so der ADAC. Nicht nur die Front-, auch die Seitenscheiben müssen freie Sicht ermöglichen.
Wer den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen im Stand laufen lässt, produziert unnötigen Lärm, Abgase und riskiert ebenfalls eine Geldstrafe.