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Richtiges Verhalten bei Mietwagen-Unfall

Worst Case

Vor allem mit einem Mietwagen kann es im Crash-Fall kompliziert und teuer werden. Hier einige Tipps, wie man mit einem Unfall am besten umgeht.

mid/arei; Foto: pixabay/cynthiagaytan09

Ein Unfall ist immer ein Worst Case, erst Recht auf einer Urlaubsreise. Vor allem mit einem Mietwagen kann es im Fall der Fälle kompliziert und teuer werden. Das Vergleichsportal billiger-mietwagen.de hat einige Tipps zusammengestellt, wie man mit einem Unfall am besten umgeht.

Als Faustregel gilt: Sind auch andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss im Grunde immer die Polizei gerufen werden. Macht man das nicht, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Was wesentlich öfter vorkommt, sind kleinere Schäden wie Reifenschäden, Steinschlag an der Windschutzscheibe oder Parkschäden an Pollern oder in engen Tiefgaragen. Nur bei großen Schäden ist ein Polizeibericht zwingend notwendig.

Die Experten raten, im Schadensfall immer mit dem Mietwagen-Broker Rücksprache zu halten. Fotos vom Auto sollte man ebenfalls machen, dazu einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben lassen. Ebenfalls wichtig: Alle Unterlagen aufheben, dazu zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über die Kaution und die Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters.

Und was kostet ein Unfall mit einem Mietwagen? Das kommt neben der Schuldfrage auf den Versicherungsschutz an. Ist der Mietwagenfahrer schuld an einem Unfall, behält der Vermieter fast immer die Selbstbeteiligung ein. Aber: Hat man ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht, erhält man - vergleichbar mit einem Auslandskrankenschein - den Selbstbehalt gemäß Vertragsbedingungen vom Mietwagen-Broker zurück.

Voraussetzung ist, dass Bedingungen wie die Polizei hinzuzuziehen, eingehalten werden. Was raten die Experten? Kunden sollten auf ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz setzen.

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