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Schöne Leasingwelt? Gute Gründe für traditionellen Kauf

Leasing hat sich bei allem, was Räder hat und motorisiert ist, zu einem hochbeliebten Modell entwickelt. Doch die Masse allein macht es noch lange nicht perfekt.

Redaktion

37,6 Prozent bei den PKW, sogar 58,9 Prozent bei den LKW und Bussen. Nein, das ist nicht der Anteil an Elektrofahrzeugen oder solchen nichteuropäischer Hersteller auf dem hiesigen Markt. Es ist der Leasing-Anteil an den österreichischen Neuzulassungen im Jahr 2018. Vor allem im PKW-Bereich ging diesem Wert eine alljährliche Steigerungsrate voraus. Zum Vergleich: 2014 waren es noch 31,6 Prozent.

Nicht zuletzt mit Hinblick auf die Elektromobilität und ihre neuen Vertriebsmodelle dürften sich diese Zahlen in den kommenden Jahren noch weiter steigern. Bedeutet das also das Ende für den traditionellen Autokauf über eine direkte Zahlung oder Finanzierung? Nein, denn Leasing ist nicht perfekt, hat Nachteile sowohl objektiver wie rein subjektiver Natur gegenüber dem Kauf. Welche genau das sind, zeigt der folgende Artikel.

1. Was mein ist, ist mein

Leasing mag zwar ein bekannter denglischer Begriff sein. Letzten Endes lässt er sich aber ganz lapidar übersetzen: Mieten. Das Leasen eines Fahrzeugs bedeutet im Endeffekt nichts anderes, als eine erweiterte, länger dauernde, aber dennoch zeitlich festgelegte Miete, bei der die meisten Risiken und Pflichten auf den Leasingnehmer übergehen.

Der Leasingnehmer:

  • …zahlt die monatlichen Gebühren,
  • …muss sich um die Wartung kümmern,
  • …bezahlt die Steuer,
  • …muss die Versicherung übernehmen.


Anders ausgedrückt zahlt der Leasingnehmer alles wie bei einem Fahrzeug, das ihm gehört – bloß, dass es das im Fall eines Leasingmodells nicht tut.

Man zahlt und zahlt und hat am Ende der Vertragslaufzeit i.d.R. nichts in der Hand, von dem man sagen könnte „meins!“. Das mag zwar bei einem Allerweltsauto nicht nach einem Nachteil klingen. Für wen jedoch ein Fahrzeug immer auch ein bisschen Emotion bedeutet, der sollte es umso stärker bedenken.

2. Ich wähle die Versicherung aus!

Mal angenommen, man würde sich morgen dazu entschließen, den Mercedes B220d zu wollen. Man begibt sich zum nächsten Autohaus mit dem Stern, wählt ein Modell, unterschreibt einen Leasingvertrag. Was passiert dann, wenn man zu seiner Autoversicherung will?

Vor allem folgendes: Keine Wahlfreiheit. Denn in praktisch jedem Leasingvertrag unserer Zeit wird eine Vollkaskoversicherung zwingend vorgeschrieben; wird oftmals auch direkt mit dem Vertrag inkludiert.

Natürlich, es gibt gute Gründe, einen Neuwagen sowieso per Vollkasko abzusichern, aber da hat man wenigstens die Wahlfreiheit. Und man kann sich an das Versicherungsinstitut seiner Wahl wenden, statt vom Leasinggeber regelrecht dazu gedrängt zu werden, bei ihm zu versichern.

Bei einem Leasingfahrzeug wird man zudem nicht umhinkommen, noch eine Gap-Versicherung abzuschließen. Denn passiert vor Vertragsende ein Totalschaden, wird selbst die beste Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert zahlen. Der ist aber meistens niedriger als das, was durch die verbliebenen Leasingraten sowie die Ablösesumme noch offen ist. Ohne Versicherung muss man die Differenz also alleine tragen und meist auf einen Schlag zahlen.

3. Leasing ist nicht die einzige günstige Option

Viele Verfechter des Leasings führen gerne an, dass für ein beliebiges Fahrzeug die monatliche finanzielle Belastung signifikant niedriger ausfallen würde als bei einer Finanzierung – ohne Rücksicht auf die genaue Art dieser Zahlung.

Natürlich kippt dieser Aussage bereits dann vollends, wenn man ein Fahrzeug vollständig beim Kauf aus seinem Privatvermögen bezahlt – Geld auf den Tresen legt und mit dem Neufahrzeug wegfährt. Dann hat man gar keine monatlichen Belastungen dieser Art.

Doch selbst wenn man das (statistisch deutlich weiterverbreitete) Modell der monatlichen Finanzierung gegenüberstellt, stimmt das mit dem einzig günstigen Leasing nicht. Denn das, was das Portal smava als „Autokredit mit Schlussrate“ bezeichnet, also eine Ballonfinanzierung, funktioniert praktisch 1:1 wie ein besseres Restwertleasing: Man zahlt geringe monatliche Beträge und am Schluss eine größere, aber fixe Einzelsumme.

Doch apropos Restwertleasing:

4. Abbezahlt bedeutet abbezahlt

Es gibt zwischen der besagten Ballonfinanzierung und einem Kredit bei der Herstellerbank eine Handvoll Möglichkeiten, ein Auto per Finanzierung zu erwerben. Sie alle eint die Tatsache, dass man schon bei der Unterzeichnung bis auf den Cent genau weiß, was insgesamt auf einen zukommen wird. Und wenn diese letzte Rate ansteht, ist Schluss mit dem Bezahlen, damit ist das Fahrzeug endgültig das Eigentum seines Besitzers.

Beim Leasing hingegen weiß man oftmals nicht einmal vor der letzten Rate, was noch offen ist. Der Grund dafür ist seine Natur. Denn beim Leasing gibt es zwei Modelle:

  • Das Kilometerleasing. Dabei wird beim Vertragsabschluss eine maximale Laufleistung festgelegt, die bis zum Vertragsende absolviert werden darf, oftmals mit einer geringen vierstelligen Toleranz nach oben wie unten.
  • Das Restwertleasing. Dabei wird ebenfalls bei Vertragsabschluss ein voraussichtlicher Restwert bei dessen Ende festgelegt. Ist der Tag gekommen, taxiert ein Gutachter, wie weit dieser Soll-Zustand vom Ist-Zustand entfernt ist.


Beide Varianten haben dabei die Option, dass es sich für den Leasingnehmer finanziell lohnt – hat das Auto weniger Kilometer auf dem Tacho als veranschlagt, gibt es ebenso Geld zurück wie in dem Fall, dass der Zustand besser ist.

So viel zur Theorie. In der Praxis hingegen ist es beim Kilometerleasing oft so, dass man, selbst wenn man den Toleranzwert (in dem man nichts zurückbekommt, aber auch nichts draufzahlen muss) unterschreitet, pro Kilometer in der Regel weniger zurückbekommt als man bei überschrittenem Tachostand pro Kilometer draufzahlen muss.

Auch beim Restwertleasing gilt: Oft schätzt der Gutachter den Restwert geringer als die vertraglich vereinbarte Summe. Die Differenz wird dann als Nachzahlung fällig.

Ganz einfach ausgedrückt: Beim Leasing bekommt man schonendes Fahren längst nicht in dem Maß vergolten, wie es bei einem Fahrzeug im Eigenbesitz der Fall ist.

5. Machen, was man will

Vor zweieinhalb Jahren hat man einen neuen Golf gekauft. Bei dem hat kürzlich eine Abblendlichtbirne den Geist aufgegeben, außerdem würde es nicht schaden, bei der Gelegenheit die vorderen Bremsbeläge zu tauschen.  

Nun ist der Sohn des Nachbarn zufällig als Mechaniker beim VW-Vertragshändler angestellt, bekäme die Teile zu vergünstigten Mitarbeiterpreisen und wäre bereit, die Sache bei einem zuhause Samstagvormittags unbürokratisch im Rahmen der vielkritisierten, aber völlig legalen Nachbarschaftshilfe gegen einen geringen Obolus zu übernehmen.

Darf man zugreifen? Nun, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, in aller Regel nicht. Zwar unterscheiden sich die exakten Vertragskonditionen von Anbieter zu Anbieter. Sie alle eint jedoch, dass ungeachtet der Art einer Reparatur oder Wartung immer zwingend der Gang zu einer Vertrags- oder vertragswerkstattähnlich arbeitenden Fachwerkstatt vorgeschrieben ist. Freie Werkstätten fallen ebenso aus dem Raster wie nachbarschaftliche Lösungen der angemerkten Art.

Nötig ist das nicht, denn dass nur Vertragswerkstätten optimale Leistung liefern, gilt längst als widerlegt. Bloß zwingt es den Leasingnehmer dazu, immer die teuerste Wartungs- und Reparaturwege zu gehen.

Als Käufer des Fahrzeugs kann man hingegen die Werkstatt nach eigenen Kriterien aussuchen. Und wenn das die günstigste Variante ist, muss man das nur mit seinem eigenen Gewissen ausmachen.

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