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Formel 1: News

2018: FIA greift bei Frühstarts durch

Der FIA-Weltrat hat neue Bestimmungen beschlossen, die bei Frühstarts in der Formel 1 greifen, selbst wenn das automatische Erkennungssystem nicht auslöst.

Frühstarts sind immer wieder ein Streitpunkt in der Formel 1. Hat sich das Auto bewegt oder nicht? Beim Grand Prix von Österreich 2017 glaubten einige Fahrer und Zuschauer erkannt zu haben, dass sich der Mercedes von Valtteri Bottas zu früh bewegt hätte. Der spätere Sieger wurde aber nicht bestraft. Einige Konkurrenten meinten jedoch, der Finne hätte andernfalls nie so schnell reagieren können.

Erst Sebastian Vettels Start beim Grand Prix von China hat die Änderung des entsprechenden Paragraphen im Reglement aber endgültig ins Rollen gebracht. Der Ferrari-Pilot stand wohl so weit außerhalb seiner eigentlichen Startbox, dass sein Start vom FIA-System nicht registriert wurde. Der Motorsportweltrat hat nun die Konsequenzen gezogen und den Wortlaut des entsprechenden Paragraphen neu formuliert.

Bisher hieß es in Artikel 36.12 des sportlichen Reglements der FIA: "Eine Strafe gemäß Artikel 38.3c) oder d) wird für einen Fehlstart ausgesprochen, der von dem von der FIA zur Verfügung gestellten Transponder erkannt wird, der am Auto angebracht werden muss." Die Strafe für einen Frühstart war entweder eine Durchfahrts- oder Zehn-Sekunden-Stop-and-Go-Strafe.

Ab der kommenden Saison wird in Artikel 38.3 folgendes stehen: Jeder Fahrer, der für schuldig befunden wird, sich vor dem Erlöschen der Startampel bewegt zu haben, wird bestraft. Festgestellt wird das weiterhin durch den FIA-Transponder, "der an jedem Auto angebracht werden muss".

Bestraft werden auch jene Fahrer, die so in der Startaufstellung stehen, "dass der Transponder nicht in der Lage ist, den ersten Moment zu erkennen, in dem sich das Auto von seiner Startposition weg bewegt hat, nachdem das Startsignal gegeben wurde." Die Fahrer werden somit gezwungen sein, ihre Autos sehr sorgfältig in der Startaufstellung zu platzieren, ansonsten gibt es eine Strafe.

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