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Einigung im "Lärmschutz-Streit"

Nachdem zunächst keine Einigung zwischen Streckenbetreibern und Bürgern erzielt werden konnte, scheint die Zukunft von Monza nun doch gesichert.

Erst vor wenigen Tagen hatte ein Zivilgericht in Italien ein geltendes Verbot für Renn- und Testveranstaltungen für Autos ohne ausreichende Systeme zur Reduzierung der Lärmbelästigung auf der italienischen Hochgeschwindigkeitsrenn-strecke von Monza bestätigt - jetzt sind sich die betroffenen Parteien doch außergerichtlich einig geworden.

Zuvor hatten die sechs Kläger erklärt, dass sie bereit wären, 60 bis 75 Tage Rennbetrieb mit erheblicher Lärmbelästigung zu akzeptieren, was dem Rennstreckenbetreiber jedoch ein zu harter Einschnitt in den Betrieb der Anlage war, schließlich sei es in der heutigen Zeit nicht leicht, Profite zu erzielen, da wäre jede zusätzliche Auslastung willkommen.

Nun sollen sich die Bürger mit Michele Faglia, dem Bürgermeister von Monza, geeinigt haben, um auf der einen Seite ihre Interessen aber auch jene der Streckenbetreiber, 33 Mitarbeiter und jene der vielen tausenden von der Rennstrecke abhängigen Arbeiter gerecht zu werden. Faglia erklärte, dass man sich auf eine schriftliche Vereinbarung einigen konnte, die nun an das Bezirksgericht weitergeleitet werden wird. Hiermit soll ein Widerruf des Urteils erzielt werden. Die nächste Anhörung ist für den 30. März geplant.

Die Kläger hatten mit einer Beschwerde aus dem Jahr 2001 über die hohe Lärmbelästigung durch Veranstaltungen im Autodromo di Monza im November 2005 vor Gericht Erfolg. Das Mailänder Zivilgericht hatte entschieden, dass Veranstaltungen auf der Rennstrecke einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten dürfen und schrieb in dem Urteil, dass Rennsport "eine überflüssige, gefährliche und sozial nutzlose Aktivität" ist, die "einen großen Einfluss auf die Umwelt hat". Damit die Formel 1 weiterhin gastieren kann, solle man entsprechende Lärmschutzmaßnahmen treffen.

Die Offiziellen der Rennstrecke hatten daraufhin über den Veranstalter SIAS, der im Auftrag des Streckenbesitzers Automobile Club Milano handelt, ein 60 Seiten umfassendes Dokument eingereicht, mit dem man Einspruch gegen das Gerichtsurteil einlegte. Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, scheiterten, weswegen man sich vor einigen Tagen erneut vor Gericht traf.

Laut Faglia habe man sich auf zwei Punkte geeinigt: "Einen Aktionsplan zu studieren, der es dem Autodrom erlauben wird, seine Aktivitäten weiterhin auszuführen, wobei für Veranstaltungen mit hoher Lärmbelästigung Limitierungen gelten, und der vorsieht, die Lärmbelästigung durch Schallschutzwände zu lindern", wird der Italiener von der Gazzetta dello Sport zitiert.

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