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Rettet außergerichtliche Einigung das Monza-Rennen?

Durch eine außergerichtliche Einigung zwischen Streckenbetreibern und Bürgern könnte es bald grünes Licht für den Grand Prix von Italien geben.

Im "Lärmschutz-Streit" in Monza steht offenbar eine außergerichtliche Einigung bevor. Eine Gruppe von Bürgern aus Monza hatte mit einer Beschwerde aus dem Jahr 2001 über die hohe Lärmbelästigung durch Veranstaltungen im Autodromo di Monza im November vor Gericht Erfolg.

Ein Mailänder Zivilgericht hatte entschieden, dass Veranstaltungen auf der Rennstrecke einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten dürfen und schrieb in dem Urteil, dass Rennsport "eine überflüssige, gefährliche und sozial nutzlose Aktivität" ist, die "einen großen Einfluss auf die Umwelt hat". Damit die Formel 1 weiterhin gastieren kann, solle man entsprechende Lärmschutzmaßnahmen treffen.

Die Offiziellen der Rennstrecke reichten über den Veranstalter SIAS, der im Auftrag des Streckenbesitzers Automobile Club Milano handelt, Ende November ein 60 Seiten umfassendes Dokument ein, mit dem man Einspruch gegen das Gerichtsurteil einlegte.

Das Dokument umfasst fünf Punkte, die das Urteil in Frage stellen. Zum einen habe man bei der Lärmmessung Fehler gemacht; zudem würden die durch den Richter erlassenen Auflagen auf dessen eigenen Einschätzungen beruhen, nicht auf dem Urteil von Experten.

Neben der Tatsache, dass durch dieses Urteil andere Rechtssprechungen in Bezug auf Lärmbelästigung beispielsweise durch Flugzeuge nicht beachtet worden seien, stelle man auch die Anschuldigungen in Frage, dass die Gesundheit der Anwohner durch den Lärm tatsächlich gefährdet sei. Es könne zudem nicht sein, dass zum Wohle von sechs Klägern die Jobs von 33 Mitarbeitern an der Strecke und rund 250.000 weiteren von der Rennstrecke abhängigen Arbeitern gefährdet werden würden.

Am Dienstag fand nun am Mailänder Zivilgericht eine Anhörung statt, in der sich die Streckenbetreiber und die Kläger darauf verständigten, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um die Zukunft der italienischen Rennstrecke sicherzustellen. Sollten die beiden Parteien keine Einigung erzielen, ist ein weiterer Gerichtstermin für den 7. März anberaumt.

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