Rallye-ÖM | 29.04.2003
Der Freispruch ist rechtskräftig
Der Staatsanwalt hat die Berufung gegen Beppo Harrachs Freispruch vom Februar zurückgezogen, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Vor knapp drei Monaten wurde Beppo Harrach im Grazer Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung in der Causa "Bosch-Rallye 2002" zwar freigesprochen, Staatsanwalt Johannes Winklhofer kündigte allerdings unmittelbar darauf Nichtigkeits-Beschwerde und Berufung an.
Wie "Sport1" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen, der Freispruch ist somit rechtskräftig.
In der damaligen Urteilsverkündung konnte der Richter keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung feststellen, da es bei Rennveranstaltungen üblich sei, schnell zu fahren.