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Ab 2016 erhöhter Firmenwagen-Sachbezug

Sachbezogen

Der Dienstwagen-Sachbezug wird ab 2016 für Autos, die mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, von 1,5 auf zwei Prozent erhöht.

Text: Georg Koman; Foto: Ford

Österreichs Bundesregierung hat für 2016 ein Steuerreformpaket geschnürt, die Entlastung besteht dabei fast ausschließlich aus gesenkten Lohn- und Einkommenssteuersätzen. Weil diese an sich gute Sache jährlich rund fünf Milliarden Euro kostet, und die nicht irgendwo herumliegen, bedarf es einer Gegenfinanzierung.

Diese sollte laut Aussage der Regierung hauptsächlich aus Maßnahmen gegen den Steuerbetrug, Einsparungen im Verwaltungsbereich und Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht bestehen. Tatsächlich dachte man sogleich an die Autofahrer.

Nach dem Einbruch der privaten Neuwagenkäufe aufgrund der Erhöhungen von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer im Vorjahr werden ab Anfang 2016 die Dienstwagenfahrer zur Kasse gebeten.

Das Firmenwagengeschäft ist laut Christian Pesau, Geschäftsführer des Arbeitskreises der Automobilimporteure innerhalb der Industriellenvereinigung, „derzeit noch weitgehend stabil“. Und in absoluten Zahlen überaus bedeutend. Pesau: „Knapp 60 Prozent der Neuzulassungen entfielen 2014 auf Firmenautos, insgesamt sprechen wir von 250.000 Dienstfahrzeugen, die auch privat genutzt werden.“

Ab dem 1. Jänner 2016 wird der Sachbezug (also die steuerliche Belastung für die Privatnutzung von Dienstwagen) für alle Autos, die mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, von 1,5 auf zwei Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten pro Monat erhöht – gedeckelt mit 960 Euro pro Monat.

Die CO2-Emission korreliert 1:1 mit dem Verbrauch. Beim energiehältigeren Diesel entsprechen 130 g/km CO2 einem Normverbrauchs-Mix von ca. fünf Litern, beim Benziner sind es rund 5,5 Liter.

Diese neuerliche Mehrbelastung bringt Pesau (Bild links) auf die Palme: „Bereits im letzten Jahr wurde die Deckelung des Sachbezuges von 600 auf 720 Euro angehoben, nunmehr soll sie nochmals auf 960 Euro steigen.“ Die tatsächlichen monatlichen Mehrkosten hängen jetzt also von drei Faktoren ab: Kaufpreis und CO2-Emission des Autos, sowie das monatliche Bruttoeinkommen des Dienstwagenfahrers.

Der schlimmste Fall tritt dann ein, wenn das Auto 48.000 Euro oder mehr gekostet hat, über 130 g/km CO2 emittiert und der (zugegeben glückliche) Dienstwagenfahrer über 90.000 Euro brutto im Jahr verdient. Dann werden die vollen 960 Euro Sachbezug monatlich auf das Bruttogehalt addiert, wovon 50 Prozent (aufgrund der Steuerstufe) tatsächlich abgezogen werden – also 480 Euro monatlich weniger auf dem Konto statt bisher 360 Euro. Steuerzuschlag ab 2016: 120 Euro pro Monat.

Da nicht jeder Großverdiener ist, hier ein Durchschnittsbeispiel: Autopreis 30.000 Euro, CO2-Emission über 130 g/km, jährliches Bruttogehalt 45.000 Euro. In diesem Fall beträgt der Sachbezug (ab 2016) 600 Euro, aufgrund der maximalen Steuerstufe von 42 Prozent beträgt der Abzug 252 Euro pro Monat, ohne Steuererhöhung wären es 189 Euro. Realverlust: 63 Euro pro Monat.

Verschärfend kommt hinzu, dass die Grenze von 130 g/km CO2 zwischen 2017 und 2020 jährlich um drei Gramm gesenkt wird. Ab 2020 liegt der CO2-Grenzwert für 1,5 Prozent Dienstwagen-Sachbezug somit nur noch bei 118 g/km - wo er dann verbleibt.

Wobei immer das Datum des Auto-Erhalts zählt: Erhält man 2016 ein Dienstauto mit einem Normverbrauch von 129 g/km CO2, zahlt man in den Folgejahren für dasselbe Auto weiterhin nur 1,5 Prozent Sachbezug, obwohl die Grenze bereits 2017 127 g/km lautet.

Was kann man als Dienstwagenfahrer tun, um der Steuererhöhung entgegenzuwirken? Entweder man weist anhand eines Fahrtenbuches nach, dass man sein Firmenauto weniger als 6.000 Kilometer pro Jahr privat nützt, dann wird nur der „kleine Sachbezug“ in halber Höhe fällig. Oder man steigt bei nächster Gelegenheit auf ein Auto mit einer Emission von weniger als 130 g/km CO2 um.

Hier gibt es sogar in der Mittelklasse eine überraschend große Auswahl: zahlreiche Dieselmodelle, ein paar moderne Turbo-Benziner und natürlich die Hybrid-Fraktion. Letztere ist allerdings oftmals in Sachen Kaufpreis weniger attraktiv.

Oder man denkt gar über ein Elektroauto nach. Hier entfällt der Sachbezug komplett. Fuhrparkleiter haben ebenfalls Grund zur Freude: Über den Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer, die unabhängig vom Fahrzeugtyp gegebene Vorsteuerabzugsfähigkeit und die geringen Servicekosten. Auf der Minus-Seite stehen natürlich die Mini-Reichweite (kein Thema für den Außendienst) und die langen Ladezeiten. Zudem zahlt man den Strom bei Aufladung in der heimischen Garage selbst, während die Spritkosten von vielen Arbeitgebern übernommen werden.

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