
Vorsicht: keine "Pickerl"-Nachfrist im Ausland | 04.05.2016
Pickerlfalle
Wer in Deutschland und manch anderen europäischen Ländern mit abgelaufenem Pickerl in der Nachfrist unterwegs ist, dem drohen Strafen.
Foto: ARBÖ
Während es in Österreich bei der Pickerlüberprüfung eine Toleranzfrist von vier Monaten gibt, ist eine derartige Regelung in vielen europäischen Ländern nicht gegeben.
So zum Beispiel auch nicht in Deutschland, wo derzeit Autofahrer, die mit abgelaufenen Pickerl unterwegs sind, gestraft werden. Daher sollten österreichische Fahrzeuglenker unbedingt einen Blick auf die §57a-Prüfplakette werfen, bevor die Fahrt in ein Nachbarland angetreten wird und gegebenenfalls vorher die Jahresinspektion durchführen.
Bisher waren derartige Vorkommnisse nur aus Ungarn und Italien bekannt, wo Fahrzeugen mit abgelaufenem Pickerl die Kennzeichen abgenommen bzw. gleich das ganze Fahrzeug beschlagnahmt wurde, nunmehr haben offenbar weitere Ländern diese Möglichkeit zum schnellen Abkassieren entdeckt.
Das Fälligkeitsdatum ist auf der Plakette eingestanzt. In Österreich drohen nur dann Strafen, wenn die viermonatige Toleranzfrist überschritten wurde. Dann reicht der Strafrahmen hierzulande von knapp 100 Euro bis mehr als 1.000 Euro.
Dabei werden Fahrzeughalter (= Zulassungsbesitzer) und Fahrzeuglenker extra bestraft. Lenkt zum Zeitpunkt der Anhaltung nicht der Fahrzeughalter selbst das Auto, betragen die Strafen also zumindest 2 x 100 Euro.
In Extremfällen kann sogar die Versicherung aus der Haftung aussteigen. Allerdings nur dann, wenn das Unfallgeschehen direkt auf eine versäumte Begutachtung zurückzuführen ist.