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Typenkunde für Elektro-Zweiräder
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Ihr "E-Bike" ist vermutlich ein Pedelec

Die unterschiedlichen Bezeichnungen sorgen immer wieder für Verwirrung in boomenden Markt der elektrifizierten Zweiräder. Dabei ist es eigentlich ganz einfach - zumindest nach der Lektüre der kleinen Typenkunde, zusammengestellt vom ADAC Hessen-Thüringen.

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Pedelec: Das "Pedal Electric Cycle" ist ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor wahlweise in unterschiedlichen Stufen die Tretkraft des Fahrers bis 25 km/h unterstützt. Schnelleres Fahren allein mit Muskelkraft ist möglich. Es werden weder Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen benötigt, eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt, auch Kinderanhänger dürfen mit Pedelecs gezogen werden.

Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter, das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Pedelecs verfügen über eine maximale Motorleistung von 250 Watt, je nach Motoren-Hersteller können unterschiedliche Unterstützungsstufen wie Eco, Tour, Sport und Turbo gewählt werden.

S-Pedelec: Entspricht technisch dem Pedelec, der Elektromotor regelt aber erst bei 45 km/h ab. Die Radwegnutzung ist nicht erlaubt. Versicherungskennzeichen, ein Führerschein Klasse AM beziehungsweise Klasse 3 sowie Rückspiegel und Helm sind Pflicht. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ein S-Pedelec darf nur auf der Straße gefahren, ein Kinderanhänger darf nicht gezogen werden. S-Pedelecs verfügen über eine maximale Motorleistung von 500 Watt, ebenfalls mit unterschiedlichen Unterstützungsstufen.

E-Bike: Zweiräder, die auch ohne Pedalkraft des Fahrers fahren wie Elektro-Roller. In Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gelten für E-Bikes besondere Führerscheinanforderungen und Verhaltensvorschriften.

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