Diverses

  • Motorline auf Facebook
  • Motorline auf Twitter
www.zurich-connect.at

Versicherung für Motor-
räder – Winternachlässe,
Kennzeichenhinterlegung

Alle Details zur Motorrad-Versicherung, von der Kennzeichenhinterlegung bis zu Winternachlässen.

Die meisten Motorräder werden in den Wintermonaten in einer Garage liebevoll eingewintert. Spätestens dann stellt sich der Biker die Frage: Wieso zahle ich Versicherung bzw. motorbezogene Versicherungssteuer („KFZ-Steuer”), wenn ich das Motorrad nicht benutze?

Zum Geldsparen in den Wintermonaten gibt es zwei Möglichkeiten:

a. Kennzeichenhinterlegung

Das Kennzeichen wird bei Einwinterung vom Fahrzeug entfernt und bei einer Kfz-Anmeldestelle hinterlegt. Für den Zeitraum der Hinterlegung wird vom Versicherer keine Haftpflichtprämie und keine motorbezogene Versicherungssteuer vorgeschrieben.

Achten Sie bei Hinterlegung darauf dass Ihre Kaskoversicherung nicht auch vollständig stillgelegt wird. Es sollte zumindest ein Versicherungsschutz für Diebstahl und Vandalismus in der Garage aufrecht bleiben. Einige Versicherungen bieten für die Zeit der Hinterlegung für die Kaskoversicherung spezielle Nachlässe an, damit der Versicherungsschutz am Stellplatz aufrecht bleibt.

Vorteil:
Keine Kosten für Steuer und Versicherung für das Bike im Winter

Nachteil:
Aufwändig: Kennzeichen muss abmontiert werden, Behördenweg, Papierkram, beim ersten Schönwetter im März liegt das Kennzeichen garantiert noch bei der Versicherung...

Achten Sie bei Kennzeichenhinterlegung darauf, dass Sie gemäß Versicherungssteuergesetz die motorbezogene Versicherungssteuer nur dann nicht bezahlen müssen, wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage (ohne den Tag der Hinterlegung und der Wiederausfolgung – also eigentlich 47 Tage) hinterlegt sind.

b. Winternachlässe

Die einfachste Möglichkeit Geld zu sparen, ist der Winternachlass. Der Kunde bekommt bereits bei Vertragsabschluss einen sogenannten „Winternachlass” auf die gesamte Jahresprämie angerechnet. (Bei Zurich Connect (früher Zuritel), dem Onlinevertrieb der Zürich z.B. 30 % in der Haftpflicht, 20 % in der Kasko).

Die Haftpflichtversicherung bleibt damit trotz des Nachlasses aufrecht, d.h. auch kurzfristige Wärmeperioden im November können ausgenutzt werden. Die Kaskoversicherung ist damit in den Wintermonaten November, Dezember, Jänner und Februar auf das „Garagenrisiko” eingeschränkt.

Hinterlegt der Kunde seine Kennzeichentafeln trotzdem, bekommt er für den Zeitraum der Hinterlegung nur die motorbezogene Versicherungssteuer gutgeschrieben.

Vorteil:
Keine Wege, kein Papierkram
Keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes, das Bike ist immer fahrbereit
Die Möglichkeit der Hinterlegung bleibt aufrecht

Nachteil:
Einsparung der motorbezogenen Versicherungssteuer nur bei zusätzlicher Hinterlegung des Kennzeichens

Weitere Infos auf www.zurich-connect.at, dort können Sie auch gleich online Ihre Prämie bei Zurich Connect berechnen.

News aus anderen Motorline-Channels:

Weitere Artikel: