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Gibt es das?

Die Felgen des Herstellers hauen einen nicht so recht vom Hocker, die Mühen einer Eintragung möchte man sich aber auch nicht antun; mit dieser Krux hatte vermutlich jeder schon einmal zu kämpfen, der sich für sein Auto neue Felgen anlachen wollte. Doch neben der nicht ratsamen Lösung, nicht-originale Felgen einfach ohne Eintragung zu fahren, gibt es glücklicherweise auch eine legale Alternative: Eintragungsfreie Felgen von Nachrüst-Herstellern.

(Advertorial)

Eine Felge passt schnell einmal auf ein Auto – also zumindest in dem Sinne, dass man sie ans Auto schrauben kann. Das allein bedeutet aber freilich noch lange nicht, dass sie auch für dieses geeignet ist. Das ist bei Felgen von Automobilherstellern selbst ebenso wenig anders wie bei allen anderen am Markt – immerhin passt beispielsweise eine Felge eines BMW M5 noch lange nicht auf einen BMW 116d, egal wie sehr es sich der Besitzer vielleicht wünscht. Die Gründe dafür sind vielfältig und erfordern etwas technisches Detailwissen. Wer sich diesbezüglich die volle Dröhnung geben will, wird in unserem detaillierten Artikel „Neue Räder am Auto montieren und eintragen“ fündig. Hier nur schnell die wichtigsten Basics:

Physikalische Beschränkungen:

Ob eine Felgen-Reifen-Kombination prinzipiell auf ein Auto passt oder nicht wird durch Faktoren wie die Einpress-Tiefe, die Reifen-Dimension und den Abrollumfang bestimmt. Diese Faktoren bestimmen zusammen im Grunde wie groß und breit das Rad am Ende ist und wie „tief“ es im Radkasten sitzt. Das ist alles für die Spurweite und Höhe des Fahrzeugs wichtig und dementsprechend reglementiert. Zudem muss natürlich noch der Lochkreis der Felge passen – also die Größe der Löcher für die Schrauben.


Rechtliche Beschränkungen:

Egal was ihr im Internet vielleicht einmal gelesen habt oder euch von Freunden erzählt wurde: Laut österreichischer Rechtsprechung gehören Räder NICHT zu den eintragungsfreien Umbauten. Eigentlich muss also alles, was nicht vom Hersteller des Autos für EXAKT das betreffende Fahrzeug freigegeben wurde auch eingetragen, oder zumindest die Betriebserlaubnis (ABE) mitgeführt werden – vollkommen egal, ob es die selben Dimensionen oder ein TÜV-Gutachten hat. Einzige Ausnahme – und da kommen wir zur Antwort auf unsere Headline – sind sogenannte ECE-Felgen.


Die EG-, bzw. ECE-Genehmigung

Eine ECE-Genehmigung ist quasi die nächste Stufe einer ABE – das steht für „Allgemeine Betriebserlaubnis“ und erfordert keine Eintragung, wohl aber, dass der passende Bescheid immer mitgeführt werden muss (Achtung: In Österreich gilt das bei Alufelgen so NICHT! Hier ist auch mit ABE eine Eintragung erforderlich.
Nun hat die ECE demgegenüber aber zwei Vorteile: Zum einen ist sie in ganz Europa gültig und zum anderen erfordert sie weder eine TÜV-Vorführung, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere, noch das Mitführen irgendwelcher Unterlagen. Der Grund ist einfach: die so gekennzeichneten Nachrüstteile entsprechen in ihren Spezifikationen geprüftermaßen Original-Teilen der Hersteller und tragen selbst eine Kontroll-Nummer, die bei einer Überprüfung leicht gesehen werden kann.

Die Auswahl ist klein, aber fein

Eine solche Genehmigung zu bekommen verlangt einem Felgen-Hersteller in der Regel viel ab – viel Bürokratie vor allem, da das Ganze ja für jedes Modell einzeln gemacht werden muss. Dementsprechend ist die Auswahl an passenden Felgen überschaubar und meist nur bei etablierten, großen Aftermarket-Profis zu finden wie etwa den Marken von ALCAR. Und die schaffen es dann auch, nicht bloß „fade“ Designs mit einem ECE-Label auszustaffieren, sondern auffällige Looks mit der Sorglosigkeit einer Original-Felge zu verbinden. Beispiel gefällig? Von AEZ wurde für diese Saison die neue Felge Leipzig vorgestellt – eine Felge in Dimensionen von 20 bis 22 Zoll in wildem Y-Speichendesign und mit ECE-Gutachten für SUVs wie dem Porsche Cayenne, BMW X5 und X6 oder dem Range Rover bzw. RR Sport. Und ja - alle anderen Felgen, die ihr in diesem Artikel so auf den Bildern seht, sind ebenfalls ECE-Felgen. Überraschung! ;-)

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