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BM Mitterlehner: "Damit wird den Arbeitnehmern, Unternehmen, Autofahrern und der Umwelt geholfen" - Prämie sichert 300.000 Arbeitsplätze

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Obmann des Wirtschaftskammer Österreich Bundesgremiums für Fahrzeughandel, Gustav Oberwallner, und dem Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Ingo Natmessnig, die Verschrottungs-/Umweltprämie für Österreich präsentiert.

Die jüngsten Wirtschaftsprognosen lassen immer stärkere Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf die Realwirtschaft erkennen. Die Interimsprognose der Europäischen Kommission vom 19. Jänner 2009 geht von einer Schrumpfung der Wirtschaftsleistung der EU um 1,8 Prozent im Jahr 2009 aus, für Österreich wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 1,2 Prozent prognostiziert.

Dies ist deutlich negativer als die noch im Dezember von WIFO (- 0,5 Prozent) und IHS (- 0,1 Prozent) für Österreich prognostizierten Zahlen. Besonders davon betroffen ist weltweit die Autobranche. In Europa gibt es inzwischen in acht europäischen Ländern eine Verschrottungsprämie, darunter in unseren Nachbarländern Italien und Deutschland. In Deutschland wurde in der vergangenen Woche eine Prämie von 2500 Euro vereinbart.

Die Bundesregierung hat sich daher entschlossen, in Österreich ebenfalls eine Verschrottungs-/Umweltprämie einzuführen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat in dieser Woche entsprechende Verhandlungen mit den Vertretern der Autobranche abgeschlossen. "Damit wird den Arbeitnehmern, den Unternehmen, den Autofahrern und der Umwelt geholfen", sagte Mitterlehner.

Finanzminister Josef Pröll stellt dafür einen finanziellen Rahmen von 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Autohandel und Importeure zahlen noch einmal den gleichen Betrag dazu.

Die Verschrottungs-/Umweltprämie sichert direkt und indirekt bis zu 300.000 Arbeitsplätze bei den österreichischen Autozulieferern und dem Autohandel. Weil etwa 85 Prozent aller in Österreich zugelassenen Autos in der EU produziert wurden und Österreichs Zulieferer großteils dorthin liefern, profitiert auch die österreichische Wirtschaft von der neuen Prämie.

Die Ausgestaltung der Prämie

- Gesamtvolumen: 45 Millionen Euro. Die Hälfte dieser Summe ist von der betroffenen Branche aufzubringen. Zielgröße ist, dass 30.000 Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1 durch umweltfreundliche Neuwagen mit mindestens Euro 4-Standard ersetzt werden. Das entspricht rund 10 Prozent der jährlichen Neuzulassungen in Österreich.

- Höhe der Prämie: 1.500 Euro pro Neuwagen (davon 750 Euro vom Bund).

- Stichtag ist der 1. April 2009 für die Erstzulassung des Neuwagens durch den Endkunden. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31.12.2009.

- Begünstigtenkreis: Natürliche Personen (Privatkunden), die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Österreich zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neuwagens.

- Altwagen: mindestens 13 Jahre alter fahrtauglicher Pkw (damit ausgeschlossen "Unfallwracks"), d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 1. Januar 1996 stattgefunden haben (Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1).

- Neufahrzeug: PKW (nach dem Kraftfahrgesetz), das zum ersten Mal und in Österreich auf den private Endkunden zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

- Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 1.4. bis 31.12.2009 durch Shredderanlage gemäß der österreichischen Altfahrzeugverordnung.

- Notwendige Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises durch eine Shredderanlage sowie Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Endkunden (von der Zulassungsstelle)

Damit mit der Verschrottungs-/Umweltprämie kein Missbrauch betrieben werden kann, wurden strenge Kriterien und Kontrollmechanismen festgelegt. Die Umstellung von Euro-0- und Euro-1-Wagen auf neue Wagen, hilft der Umwelt, weil diese weniger Schadstoffe ausstoßen.

Zudem müssen die Fahrzeuge gemäß Altfahrzeugverordnung zu mindestens 95 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts aller Altfahrzeuge wieder verwendet oder wieder verwertet werden.

Der Anteil der Wiederverwendung und der stofflichen Verwertung muss pro Kalenderjahr mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts aller Altfahrzeuge betragen. Damit kommen die Bestandteile eines Autos wieder in den Rohstoffkreislauf zurück bzw. werden zur Energiegewinnung verwendet.

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