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Abschleppen: Hohe Gebühren unrechtmäßig

Recht so

Abschleppdienste dürfen keine überhöhten Beträge von Flaschparkern fordern. Das hat jüngst der deutsche Bundesgerichtshof entschieden.

mid/shw

Im konkreten Fall hatte ein Münchner Autofahrer geklagt, der seinen Pkw unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Fitnessstudios abgestellt hatte und abgeschleppt wurde. Der Aufreger: Das vom Fitnessstudio beauftragte Unternehmen wollte ihn erst über den Aufenthaltsort seines Pkws in Kenntnis setzen, wenn er rund 297 Euro zahle.

Der Autofahrer weigerte sich und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Denn der BGH (V ZR 229/ 13). entschied jetzt: Falschparker müssen nur die ortsüblichen Kosten für ihr abgeschlepptes Auto zahlen. In München ist dies ungefähr ein Drittel der verlangten Summe.

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