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Tacho-Manipulation - Betrug ohne Folgen?

Schneller Dreh

Tachomanipulation ist leichter denn je möglich. Der ÖAMTC fordert schärfere Gesetze, EU-weite Datenbanken und strenge Vorschriften für Hersteller.

"Eine der wichtigsten Bezugsgrößen für den Kaufpreis eines Gebrauchten ist der Kilometerstand", erklärt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung (im Bild oben rechts). "Leider ist Betrügereien genau in diesem Bereich Tür und Tor geöffnet."

Die EU-Kommission schätzt, dass bei fünf bis zwölf Prozent der in der EU verkauften Gebrauchtfahrzeuge Konsumenten durch einen manipulierten Tacho betrogen werden.

Wird beispielsweise bei einem knapp zwei Jahre alten SUV der Kilometerstand von rund 65.000 um 35.000 Kilometer zurückgedreht, kann der Preis für den Käuferlocker um 4.000 Euro steigen. "In Österreich beläuft sich der durch derartige Manipulationen entstandene Gesamtschaden auf bis zu 300 Millionen Euro jährlich", schätzt Wiesinger.

Erleichtert wird der Tacho-Betrug durch die Technik im Fahrzeug, die nicht ausreichend vor Eingriffen geschützt ist. "Manipulationsgeräte sind im Internet bereits ab 200 Euro frei erhältlich und können oftmals auch von Laien bedient werden", erklärt ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang (im Bild oben links).

"Zur Änderung des Kilometerstandes braucht heute bei vielen Kfz-Modellen nicht einmal der Tacho ausgebaut zu werden." Die Manipulation funktioniert über die seit 2005 einheitliche Diagnosebuchse (OBD II). Die Buchse ist meist in der Nähe der Sicherungen bzw. in der Mittelkonsole zu finden und ermöglicht den Zugang zum Tacho und allen anderen Steuergeräten im Auto.

"Hinzu kommt, dass die Gesetzeslage in Österreich nach wie vor nicht geeignet ist, um Betrüger abzuschrecken", stellt Wiesinger klar. "Zwar ist der Verkauf eines Autos mit einem manipulierten Kilometerstand strafbar, nicht jedoch das Justieren selbst."

Dem Verkäufer muss zeitnaher Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden, damit ein strafrechtlich relevanter Betrugstatbestand vorliegt. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist die Verkaufskette meist aber schlicht zu lang, um den Betrüger erwischen zu können.

ÖAMTC-Forderungen an Politik und Kfz-Hersteller

1. Strafbestimmungen verschärfen. "Im Interesse der Konsumenten muss die Manipulation von Kilometerzählern unter Strafe gestellt werden – unabhängig davon, ob Verkaufsabsicht besteht oder nicht", so der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. "In Deutschland wurde diese Strafbarkeitslücke bereits 2005 geschlossen, Österreich muss hier endlich nachziehen."

2. Kilometerstand bei jedem Werkstattbesuch erfassen, nicht nur im Rahmen der §57a-Überprüfung. Mit Oktober 2014 tritt die sogenannte "Pickerldatenbank" in Kraft. Dort wird neben anderen überprüften Daten auch der Kilometerstand erfasst. "Abweichungen können damit bei einer Kaufüberprüfung festgestellt werden", erklärt Wiesinger. "Das bringt dem Konsumenten zwar ein Plus an Sicherheit, lässt aber für Neuwagen und junge Leasing-Fahrzeuge noch immer zu große Kontrolllücken." Daher wäre eine Erfassung des Kilometerstandes bei jedem Werkstatt-Termin anzudenken, wie es z. B. in Belgien mit dem "Carpass"-System praktiziert wird.

3. EU-weiter Zugriff auf "Kilometerdatenbanken". Da Gebrauchtwagen häufig auch aus dem Ausland nach Österreich kommen oder Kunden sich außer Landes nach einem Fahrzeug umsehen, ist die EU gefordert, auch den internationalen Austausch der Kilometerdaten zu ermöglichen. Zwar spricht sich die EU-Kommission in einer Richtlinie dafür aus, wie die konkrete Umsetzung aussehen soll, ist jedoch nach wie vor offen.

4. Manipulationsschutz für Autohersteller vorschreiben. Es wäre technisch ohne weiteres möglich, den Zugriff auf den Mikrochip, auf dem der Kilometerstand gespeichert ist, vor manipulativen Eingriffen zu schützen. "Hier sind die Hersteller gefordert, ihre Fahrzeuge mit der entsprechenden Technik auszustatten", hält der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung fest. "Das könnte aus Sicht des Clubs beispielsweise auch in der EU-Typengenehmigung verankert werden."

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