
Verkehrsregeln in Parkhaus und am Parkplatz | 03.04.2014
Benehmen gefragt
Auch im Parkhaus oder auf einem privaten Parkplatz gibt es "Benimmregeln" für Autofahrer. Das heißt: Raser machen sich auch hier strafbar.
mid/rlo
Auf der Straße weisen Schilder dem Autofahrer den Weg. Dort wird angezeigt, was erlaubt ist und was nicht. Aber wie sieht das in Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen aus? Auch dort gibt es "Benimmregeln". Es gilt prinzipiell die Straßenverkehrsordnung.
Eben überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auf Straßen aller Art und auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Hauptproblematik ist dabei das gewählte Tempo. Wie schnell fahren, wenn es keine erlaubte Höchstgeschwindigkeit gibt?
Als angemessenes Tempo auf Parkplätzen sehen Gerichte meist die Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h als gegeben an. Auch ist ständige Bremsbereitschaft erforderlich. Überhöhte Geschwindigkeit führt oft zu einer Teilschuld bei einem Zusammenstoß. Generell verlangen die Gerichte eine erhöhte Rücksichtnahme.
Verkehrsteilnehmer auf einem Parkplatz oder im Parkhaus sollten jederzeit bereit sein, mit dem Parken zu warten oder während des Parkvorgangs anzuhalten, damit kein Unfall geschieht.
Aber auf Parkplätzen gelten noch weitere Regeln, die sich von denen im normalen Straßenverkehr unterscheiden: So werden die Fahrspuren auf einem Parkplatz nicht immer wie Verkehrsstraßen mit entsprechenden Vorrangregeln behandelt. Denn sie dienen ausschließlich der Suche von Parkbuchten. Daher genießen von rechts aus Parkbuchten kommende Fahrzeuge generell keine Vorfahrt.
Der Rechtsvorrang greift nach Ansicht einiger Gerichte bei sich kreuzenden Fahrspuren auf Parkplätzen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen eindeutig Straßencharakter haben. Doch auch markierte Fahrspuren auf Parkplätzen und in Parkhäusern dienen nicht grundsätzlich dem fließenden Verkehr. Deshalb können sich Autofahrer nicht auf die üblichen Vorrangregeln verlassen.