
Italien: Innenstädte als Bußgeld-Fallen | 05.08.2015
Traffico limitato
Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den Verkehr gesperrt. Erkennbar an Schildern mit der Aufschrift "Zona a traffico limitato" oder "ZTL".
mid/rlo
Wer im Urlaub mit seinem Auto nicht in die Verkehrsstrafen-Falle tappen will, sollte unbedingt ein paar Worte Italienisch verstehen. Zum Beispiel "Zona a traffico limitato" oder abgekürzt "ZTL".
Dabei handelt es sich um eine Fahrverbots-Zone. Schon seit geraumer Zeit sind viele italienische Innenstädte für den Verkehr gesperrt. Der Grund dafür: So sollen die historischen Stadtzentren vom Verkehr freigehalten werden.
Urlauber die trotz entsprechender Beschilderung mit dem Auto in die "verbotene" Innenstadt fahren, werden kräftig zur Kasse gebeten, nämlich mit mindestens 80 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Beispielsweise für Fahrzeuge von Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort können die Reisenden das Auto-Kennzeichen bereits vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und dadurch problemlos die oft videoüberwachte Fahrverbots-Zone ZTL passieren.
Auch behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis ihrer Behinderung bei der zuständigen Kommune vorlegen. Wichtig: Die Freischaltung sollte sich jeder Urlauber von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Auch wenn der Verstoß mit einem Mietwagen erfolgt, wird abkassiert: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.