
Unfälle durch fliegendes Eis und Schnee | 05.02.2015
Eisgeschoss
Enteisen vor Fahrtantritt kann Leben retten. Eisplatten und Schneehauben von Autodächern und LKWs können im schlimmsten Fall sogar töten.
Bei eisigen Temperaturen birgt der Straßenverkehr Gefahren, die oft unterschätzt werden. Auf Lkw-Planen können sich bei Minusgraden Eisplatten bilden, die sich während der Fahrt lösen und auf die Straße oder den nachfahrenden Verkehrsteilnehmer krachen können. Diese fliegenden Eisstücke werden so zu lebensgefährlichen Geschossen.
Zwar sind Lkw-Fahrer ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien, doch kommen nicht alle Lenker dieser Pflicht nach. „Es wird leider oft unterschätzt, welche Unfallgefahr rutschende Schneehauben und vereiste Platten bergen“, sagen die ARBÖ-Verkehrsexperten. „Trifft so ein Geschoss auf ein nachfolgendes Fahrzeug, kann das im schlimmsten Fall sogar tödlich ausgehen. Schützen kann sich, wer den Sicherheitsabstand strikt einhält.“
Vor der Abfahrt muss ein Fahrzeug „betriebssicher“ sein. Nach dem Kraftfahrgesetz ist der Lenker eines Fahrzeuges verpflichtet, dass die Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker Rücklichter oder Scheinwerfer in einem funktionstüchtigen Zustand befinden. Ansonsten läuft er Gefahr, mit bis zu 5000 Euro bestraft zu werden.
Gefahren werden darf auch nicht mit Schneehaufen auf dem Dach. Dazu ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel: „Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich generell die Verpflichtung, dass Dritte nicht zu Schaden kommen.“ Bei zuwiderhandeln können Exekutivbeamte die Weiterfahrt untersagen. Es droht außerdem eine saftige Strafe.
Noch immer hängt die Höhe des Bußgeldes von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft ab und differiert in der Praxis. „Es wäre angebracht, endlich über eine Harmonisierung im Verwaltungsstrafrecht nachzudenken. Der ARBÖ ruft dazu auf, den Gleichheitsgrundsatz im Bereich Verkehrsstrafrecht zu verbessern“, so Hufnagel.