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Autozulassung nur mit Versicherungsnachweis

Pflichtversichert

Wer sein Auto anmelden will, muss zuerst eine Haftpflicht-Versicherung abschließen. Das ist kein Mirakel und deshalb kurz und einfach erklärt.

Foto: pixabay.com

Das neue Auto steht fahrbereit vor der Tür und lädt zur ersten Kennenlern-Tour ein. Davor ist allerdings noch die KFZ-Zulassung erforderlich, die Anmeldung erfolgt in Deutschland beim Straßenverkehrsamt (Österreich: siehe weiter unten). Das übernimmt der Autohändler gerne mit, lässt es sich aber bezahlen - und beim Verkauf von privat an privat gibt es diese Möglichkeit nicht.

Doch keine Sorge: Die Zulassung oder Ummeldung des Autos auf einen neuen Besitzer ist in Deutschland ganz unkompliziert. Es sind nur ein paar einfache Regeln zu beachten. Gute und kompakte Information dazu finden Sie zum Beispiel unter
www.rv24.de/online/ratgeber/versicherung_zulassung/zulassung.xhtml

Haftpflicht-Beleg unverzichtbar

Die Fahrzeug Zulassungsverordnung ist bundesweit einheitlich geregelt. Es gelten also auf der Ostseeinsel Usedom die gleichen Gesetze wie im bayrischen Regensburg. Die dafür zuständigen Straßenverkehrsämter sind bei kreisfreien Kommunen eine Abteilung der Stadtverwaltung.

Bei kreisangehörigen Gemeinden finden sie sich bei der Kreisverwaltung. Die allerdings hält in flächengroßen Landkreisen in der Regel mehrere, bürgerfreundlich verteilte Zulassungsstellen bereit. In Deutschland gilt für jedes Kraftfahrzeug (KFZ) die Haftpflicht. Sie sorgt dafür, dass bei einem Unfall die Versicherung des Verursachers dem schuldlos Geschädigten seine Kosten ersetzt.

Ein Auto lässt sich nur mit diesem Nachweis anmelden, der heute online bei dem Versicherer nach Wahl zu ordern ist. Mit dieser elektronischen Versicherungsbestätigung (eVb) geht es zur Zulassungsstelle. Vor dem Internet-Zeitalter war es die "Versicherungsdoppelkarte", die den Abschluss einer KFZ-Haftpflicht beurkundete.

Kennzeichen auch für das Finanzamt

Beim Straßenverkehrsamt - Personalausweis des Anmelders oder eine Vertretungsvollmacht sind auch erforderlich - gibt es dann die Kennzeichen für das Fahrzeug. Rein amtlich sind sie der Beleg dafür, dass jetzt die Nachricht zum Finanzamt geht und KFZ-Steuer eingezogen wird.

Übrigens: Einen PKW, LKW oder zulassungspflichtigen Anhänger abzumelden, ist inzwischen auch online möglich. Allerdings geht das nur bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals oder wieder zugelassen wurden. Denn seither gibt es neue Stempelplaketten und den Kraftfahrzeugschein mit verdecktem Sicherheitscode.

Der Kraftfahrzeugschein ist mit vielen technischen Angaben zum Auto auch der Nachweis dafür, dass dieser Fahrzeugtyp auf deutschen Straßen zugelassen ist. Während dieser Teil 1 der Zulassung von der Straßenverkehrsbehörde kommt, stammt der Teil 2 - früher Kraftfahrzeugbrief genannt - vom Hersteller.

Wird das Fahrzeug fremdfinanziert, liegt das Dokument bis zum Ende der Tilgung bei der Bank, die den Kredit gewährt. Seit Januar 2015 gibt es in Deutschland eine weitere Neuerung. Bei einem Wohnortwechsel musste bislang das Nummernschild ebenfalls gewechselt werden. Jedenfalls dann, wenn Einzugsbereich der alten Kennbuchstaben verlassen wurde: Das ist heute nicht mehr notwendig, die Nummernschilder können beim neuen Wohnsitz am Fahrzeug bleiben. Der Gang zur Zulassungsstelle ist zwar immer noch notwendig - verläuft allerdings schneller und preiswerter.

Was ist anders in Österreich?

In Österreich läuft die KFZ-Zulassung über sogenannte Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften, das kann man selbst erledigen, oder vom Autohändler (via Vollmacht) vornehmen lassen. Ein Fahrzeug wird grundsätzlich im Heimatbezirk angemeldet.

Auch in Österreich (und in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat) ist eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die KFZ-Anmeldung. Die Kosten für die Anmeldung inkludieren auch die spätere Abmeldung bzw. etwaige Ummeldungen - bei einer Übersiedlung über Bezirksgrenzen hinweg ist im Gegensatz zu Deutschland ein neues Kennzeichen fällig..

Besitzt der ausgewählte Versicherer im Heimatort keine Niederlassung, muss eine andere Versicherung im Heimatbezirk die Anmeldung übernehmen, dafür entstehen keine Zusatzkosten. Wechselkennzeichen für den gleichen Fahrzeugtyp sind in Österreich für drei KFZ möglich - in Deutschland für zwei.

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