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Förderung für Elektroautos ab 2017 Hyundai Ioniq Electric 2016

Spannende Förderung

Nach langem Hin und Her kommt in Österreich eine staatliche Förderung für Elektroautos. Bisher gab es eine solche nur in einzelnen Bundesländern.

Verkehrsministerium, Umweltministerium und die Automobilbranche haben für Österreich ein Paket zur Förderung von Elektromobilität in Höhe 72 Millionen Euro geschnürt.

Das Maßnahmenpaket umfasst Anreize für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen, den Aufbau von E-Ladestationen und eine eigene Nummerntafel für E-Autos. Ab 1. März 2017 stehen die Ankaufprämien für Elektrofahrzeuge österreichweit zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets sind Ankaufförderungen für Elektrofahrzeuge. Der Kauf von Privatfahrzeugen, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 Euro gefördert – Plug-in Hybride mit 1.500 Euro.

Darüber hinaus werden auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Ankauf von E-Fahrzeugen unterstützt: Sie werden mit 3.000 Euro für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. 1.500 Euro bei Plug-in Hybriden gefördert. Für die Ankaufförderungen von Elektroautos stehen in Summe 48 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere fünf Millionen Euro stehen für die Kaufprämien von Elektro-Zweirädern und leichte E-Nutzfahrzeuge bereit.

Mit dem E-Mobilitätspaket werden auch Anreize zum Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur gesetzt. Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird ab dem kommenden Jahr mit 10.000 Euro pro Ladestation gefördert.

Für Private steht, als Bonus zum Kauf von Elektroautos, eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wallbox oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung.

Darüber hinaus wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur an Bahnhöfen und Autobahnen vorangetrieben. Insbesondere an Park&Ride-Anlagen an Bahnhöfen sind insgesamt 50 neue Ladestationen geplant. Auch an allen Autobahn-Raststationen wird eine Schnellladeinfrastruktur aufgebaut.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden an den Ausbau der Elektromobilität angepasst. Nullemissionsfahrzeuge erhalten zukünftig spezielle Kennzeichen. Damit werden weitere Vorteile für die Nutzer von Elektroautos etwa durch Städte und Gemeinden ermöglicht, ohne den administrativen Aufwand für die Kommunen zu erhöhen.

Das Verkehrsministerium plant eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die es Städten und Gemeinden ermöglicht, Ausnahmen vom Halte-und Parkverbot für E-Fahrzeuge während des Ladens festzulegen. Mit einer einheitlichen Zusatztafel, auf der ein Ladekabel abgebildet ist, können diese Ausnahmen für E-Fahrzeuge unkompliziert eingerichtet werden. So können zum Beispiel auch eigene Parkplätze für E-Autos geschaffen und die Einhaltung einfach kontrolliert werden.

Die Betonung liegt hier allerdings auf "ermöglicht": Da es keine Bundesvorgaben geben wird, liegen solche Maßnahmen in den Händen der Kommunen. Nichtstun (Wien?) ist daher genauso denkbar wie ein schwer zu durchblickender Wildwuchs.

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