
Patentstreit um Mercedes-Airscarf | 16.05.2016
Wer hat's erfunden?
Mercedes darf Cabrios mit dem Nackenwärmer "Airscarf" nach einem Gerichtsurteil aufgrund einer Patentklage vorerst nicht mehr verkaufen.
mid/ts
Mercedes-Benz muss die Auslieferung zahlreicher Cabrio-Modelle stoppen. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit, den die Daimler AG nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes endgültig verloren hat.
Stein des Anstoßes ist das sogenannte Airscarf-System für Mercedes-Cabrios - eine Lüftung in der Kopfstütze, die den Nacken der Insassen bei geöffnetem Verdeck wärmt. Dieser "Luftschal" ist in zwei Dritteln der Cabrios verbaut - betroffen sind SLK, SL, C-Klasse Cabrio, E-Klasse Cabrio, S-Klasse Cabrio sowie AMG GT Roadster.
Geklagt hatte eine Patenverwertungsgesellschaft. Diese stellt Schadenersatz-Forderungen für den vormaligen Patentinhaber Ludwig Schatzinger. Daimler muss sämtliche Gerichtskosten bezahlen und Schatzinger eine Entschädigungszahlung in unbekannter Höhe leisten.
Weiters dürfen ab sofort keine Mercedes-Modelle mit "Airscarf" mehr verkauft werden. Das Urteil gilt nicht rückwirkend, Besitzer betroffener Mercedes-Cabrios müssen sich also keine Sorgen machen.
Bei bereits gebauten und noch nicht verkauften Fahrzeugen muss das System stillgelegt werden. Das Urteil gilt allerdings nur bis zum Jahresende 2016, dann läuft der Patentschutz nämlich aus.