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E-Kennzeichen für Elektroautos bringt besondere Privilegien

Zeichen setzen

Halter von Elektrofahrzeugen können seit dem 26.09.2015 ein neues Kennzeichen beantragen. Unter welchen Bedingungen dieses erteilt werden kann, regelt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Insbesondere werden hierin die technischen Voraussetzungen festgehalten, die es zu erfüllen gilt.

Foto: pixabay.com

Als elektrisch betriebene Fahrzeuge werden nur Brennstoffzellenautos, reine Batterieelektrofahrzeuge sowie solche Fahrzeuge angesehen, welche über ein von außen aufladbares Ladekabel geladen werden (z.B. Plug-In-Hybridfahrzeuge).

Anforderungen an Schadstoffausstoß und Reichweite

Die Schadstoffgrenze darf sich auf höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer belaufen. Zudem muss das Elektrofahrzeug eine Mindestreichweite von 30 Kilometern im vollelektronischen Betrieb bewältigen können. Ist dies gegeben, besteht ein Anspruch auf ein E-Kennzeichen. Mit einem E-Kennzeichen genießt der Halter des Fahrzeugs einige Privilegien. Unter anderem darf dieser die Busspur beim Fahren nutzen und auch kostenlos parken.

Buchstaben- und Ziffernkombination erfordert Zusatz

Typisch an einem E-Kennzeichen ist, dass dieses grundsätzlich ein "E" im Anschluss an die Nummernkombination aufweist. Wer allerdings ein solches Kennzeichen beantragt, benötigt dennoch zusätzlich eine Umweltplakette für den Fall, dass in Umweltzonen gefahren werden soll. Auf der Plakette muss das vollständige Kennzeichen einschließlich des "E" eingetragen sein. E-Kennzeichen können seitens der Zulassungsstelle auch in Kombination mit einem Saisonkennzeichen ausgegeben werden.

E-Kennzeichen für Vier- und Zweiräder

E-Schilder können für Autos und Motorräder gleichermaßen beantragt werden. Ende 2015 wurde etwa das erste E-Kennzeichen im Landkreis Göttingen vergeben, und zwar an die Halterin eines Elektromotorrads. Wie nahezu alle Auto- und Motorrad-Schilder ist auch das E-Kennzeichen als klassische Alu-Version erhältlich. Der Weg muss dabei nicht zwingend über die Zulassungsstelle führen. Schließlich lassen sich auch online Kennzeichen bestellen.

Was es bei der Umkennzeichnung zu beachten gibt

Zusätzlich zu den Kosten für die neuen Nummernschilder erhebt die Zulassungsstelle für eine Umkennzeichnung eine Gebühr in Höhe von etwa 30 Euro. Ferner ist zu beachten, dass auf dem neuen E-Nummernschild ein Zeichen weniger für die Kennzeichenkombination zur Verfügung steht. Schließlich ist am Ende das "E" vorgesehen.

Eine Umkennzeichnungspflicht besteht bei Elektrofahrzeugen allerdings nicht. Dies gilt vor allem für Elektrofahrzeuge, die vor der Einführung des E-Kennzeichens zugelassen wurden. Allerdings profitiert der Besitzer dann auch nicht von den Privilegien des neuen E-Nummernschildes.

Online-Bestellung bringt Ersparnis und zeitliche Vorteile

Zahlreiche Argumente sprechen für eine Bestellung des Kennzeichens via Internet. So kennt jeder Motorradfahrer den hohen zeitlichen Aufwand bei der An- und Abmeldung. Überfüllte Zulassungsbehörde, Wartezeiten beim Schilderdruck und die oft vergebliche Frage nach dem Wunschkennzeichen. Heute muss sich für ein Kennzeichen niemand mehr bei der Zulassungsstelle und dem lokalen Druckpartner anstellen - egal ob es um Motorrad-, Leichtkraftrad- oder E-Kennzeichen geht. Darüber hinaus sind die Nummernschilder online bis zu etwa 70 Prozent günstiger als bei dem Schildermacher vor Ort, so ein Sprecher des Magazins Autobibel.de.

E-Kennzeichen im Online-Shop genügen rechtlichen Vorgaben

Die Nummernschilder vertrauenswürdiger Online-Shops gibt es ebenfalls in herausragender Qualität. Sie werden aus beständigem Aluminium gefertigt und mittels innovativer Aluminiumpresse bedruckt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kennzeichen langlebig, stabil und gleichmäßig geprägt sind.

Leicht zum Wunschkennzeichen

Das persönliche Wunschkennzeichen, etwa bestehend aus Initialen und Geburtsdatum, kann online ebenfalls in Auftrag gegeben werden. Zuvor ist es allerdings erforderlich, dass das gewünschte Nummernschild bei der Zulassungsstelle reserviert wird, was in der Regel auch online auf der Homepage der Zulassungsstelle möglich ist. Die Reservierung des Wunschkennzeichens ist bis zu 6 Monaten im Voraus möglich.

Sofort erfährt der Besteller, ob das Wunschkennzeichen frei ist oder umdisponiert werden muss. Bei schon vergebenen Nummernschild erhält der Besteller Vorschläge für Alternativen und kann ohne weitere Suche das an zweiter Stelle favorisierte Nummernschild reservieren.
Schnelle und unkomplizierte Bestellung

Freie Kennzeichen lassen sich mit einem Klick bestellen und sogleich online bezahlen. Die meisten Anbieter halten gleich mehrere Zahlungswege bereit. Der Versand erfolgt so ohne Wartezeiten und in der Regel trifft das Motorradschild bereits am nächsten Werktag beim Besteller ein. Grundsätzlich ist der Online-Kauf unabhängig von der Region möglich und sorgt für die Unabhängigkeit von einer Druckerei.

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