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Parkschaden: jeder Vierte begeht Fahrerflucht

Alles Ausreden

AutoScout24 befragte 1.000 Autobesitzer zum Thema Parkschäden, und wie sie sich dabei verhalten würden. Die Ergebnisse sind erstaunlich.

mid/arei

Eine kurze Unachtsamkeit, und schon ist der Außenspiegel des benachbarten Autos auf dem Parkplatz beschädigt. Ein Bagatellschaden. Deshalb aber auch gleichzeitig ein Grund, einfach wegzufahren? Für 68 Prozent der Autofahrer ist es das laut einer Umfrage des Online-Portals AutoScout24 nicht: Sie verhalten sich mustergültig. 44 Prozent informieren die Polizei und 24 Prozent warten auf den Halter des geschädigten Fahrzeugs.

Immerhin: 23 Prozent hinterlassen einen Zettel mit der eigenen Adresse unter dem Scheibenwischer des geschädigten Fahrzeugs und fahren dann weiter. Ein Irrtum, denn das reicht leider nicht aus: "Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat und verliert unter Umständen auch noch seinen Versicherungsschutz. Auch wenn man einen Zettel mit seinen Kontaktdaten unter den Scheibenwischer klemmt, bevor man weiterfährt: dieses Verhalten wird offiziell als Fahrerflucht eingestuft", sagt Dr. Thomas Schroeter von AutoScout24.

Bitter: Bei Bagatellschäden wie einem abgefahrenen Außenspiegel ist fünf Prozent der Befragten die Gesetzeslage egal. Sie fahren einfach weiter, falls sie nicht gesehen wurden. Dabei drohen bei Fahrerflucht Geldstrafen und Führerschein-Entzug, sogar eine Freiheitsstrafe ist theoretisch möglich.

Die restlichen fünf Prozent verteilen sich übrigens auf recht ungewöhnliche Reaktionen. Jeweils ein Prozent ruft erst einmal den Anwalt an (kostet schnell mehr als der Spiegel) oder ein Familienmitglied, um zu fragen, was zu tun ist. Wiederum ein Prozent versucht, den Seitenspiegel einfach zu reparieren. Seltsam pragmatisch sind 0,3 Prozent der Befragten. Sie sagen: "Ich stecke einen Hundert-Euro-Schein unter den Scheibenwischer - das wird schon reichen. Anschließend fahre ich weiter."

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