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Durchblick, obwohl die Sonne blendet

Volle Sicht

Rund 3.000 Unfälle pro Jahr sind darauf zurückzuführen, dass Autofahrer von der Sonne geblendet werden. Dagegen gibt es Sicherheitsvorkehrungen.

Foto: flickr.com pseudoplacebo

Saubere Scheiben sind beim Autofahren immer zu empfehlen. Doch besonders zum Abend hin, wenn die tiefstehende Sonne blenden kann, sind sie für eine sichere Autofahrt Pflicht. Schmutz und Schlieren auf der Außen- und Innenseite streuen das einstrahlende Licht nämlich noch stärker. Entsprechend sinnvoll ist es, die Scheibe etwa einmal wöchentlich von beiden Seiten zu reinigen und das Wischwasser regelmäßig aufzufüllen.

Was für die Autoscheibe gilt, ist auch für Brillenträger relevant – verschmierte Gläser können zusätzlich blenden. Doch statt zur schützenden Sonnenbrille zu greifen, sollten Autofahrer mit Sehhilfe besser mit heruntergeklapptem Visier und ihrer normalen Brille fahren. Das Problem: Besonders bei untergehender Sonne schluckt die Sonnenbrille enorm viel Helligkeit und das Unfallrisiko steigt wegen der verdunkelten Sicht. Wessen Sehkraft unter 70 Prozent liegt, der sollte entsprechend besser eine entspiegelte Gleitsichtbrille tragen. Zusätzlich kann es sich für Autofahrer lohnen, zu Kunststoffrahmen zu greifen, wie sie viele Modelle der Marke Furla aufweisen. Diese reflektieren anders als Metallrahmen die Sonne nicht, sodass man nicht durch gestreutes Licht geblendet wird.

Den Versuch, die Blendung durch Spiegeltönungsfolien zu minimieren, sollte man hingegen besser unterlassen. Solche Folien dürfen lediglich an den hinteren Seiten- oder Dachfenstern angebracht werden und sind dann sinnvoll, wenn beispielsweise kleine Kinder an Bord sind – doch an der Frontscheibe sollte man solch eine Folie niemals anbringen. Anderenfalls macht man sich bei einem Unfall strafbar.

Wessen Sicht trotz sauberer Gläser und heruntergeklapptem Visier eingeschränkt ist, muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Denn schon wenige Meter ohne gute Sicht stellen ein enormes Risiko für den Autofahrer selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer dar. Auch bei einem Unfall ist die tiefstehende Sonne kein Argument für mildernde Umstände – im Gegenteil. Laut Straßenverkehrsordnung ist jeder Autofahrer dazu verpflichtet, eine einwandfreie Sicht auf die Straße zu haben. Ist diese nicht gegeben und man fährt trotzdem weiter, handelt man fahrlässig.

Entsprechend gilt: Bei tiefstehender Sonne sollte man stets besonders vorsichtig fahren, auf saubere Scheiben achten und bei stark eingeschränkter Sicht besser anhalten. So kommt man auch bei schwierigen Wetterverhältnissen sicher ans Ziel.

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