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Vernetzte Autos: Datenschutz kommt zu kurz
Continental

Riesige Datenmengen wecken massive Begehrlichkeiten

Komfort, Sicherheit und Effizienz - das ist das Versprechen hinter immer mehr Elektronik im Auto. Allerdings wecken die dabei erfassten riesigen Datenmengen auch massive Begehrlichkeiten. Wer seine Privatsphäre schützen will, kann den gesetzlichen Auskunftsanspruch nutzen und beim Pkw-Hersteller einer Profilbildung widersprechen oder Daten löschen lassen. Das rät das IT- und Techmagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe.

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Moderne Autos machen sich ein umfassendes Bild von den Passagieren und deren Umfeld. Auf diese Weise wollen Hersteller ihr Produkt über den gesamten Lebenszyklus kontrollieren und möglichst viel über ihre Kunden erfahren. Vertragswerkstätten wollen Informationen über das Fahrzeug auswerten, um etwa Schadensfälle besser einordnen zu können und Ermittlungsbehörden benötigen zur Aufklärung von Straftaten Daten zu Fahrzeugbewegungen und Personen im Innenraum. Darüber hinaus sind Werbewirtschaft, Kartendienste, Pannendienste und Versicherungen heißhungrig auf Daten.

Schon bei der Annäherung mit dem Funkschlüssel des Keyless-Systems registrieren Sensoren die Nähe des Fahrers und beginnen mit der Datensammelei. Das ans Infotainment gekoppelte Handy liefert weiteren Input. "Hinzu kommen Bewegungsdaten während der Fahrt, Navigationsziele, Sprachkommandos und vieles mehr", so die Experten.

"Momentan kommt der Schutz der persönlichen Daten noch zu kurz", so c't-Redakteur Sven Hansen. "Wünschenswert wären mehr Transparenz, offene Standards und Schnittstellen, insbesondere, um ein Grundvertrauen in die vernetzten Fahrzeuge der Zukunft zu schaffen." Bis das umgesetzt sei, solle man beim Verkauf eines Fahrzeugs die Infotainmentsysteme auf Werkseinstellungen zurücksetzen und vom Recht auf Datenauskunft nach DSGVO Gebrauch machen.

Um zu erfahren, welche Daten verarbeitet werden und um Einfluss auf deren Verarbeitung zu nehmen, stehen Haltern und Fahrzeugnutzern sogenannte Betroffenenrechte zur Verfügung. Das Herzstück bildet dabei der gesetzliche Auskunftsanspruch. Der ermöglicht es Nutzern, ihre Ansprüche effektiv umzusetzen. So können sie einer Profilbildung widersprechen, falsche Einträge berichtigen oder Daten löschen lassen, wenn die nicht mehr benötigt werden - etwa wegen steuer- oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten des Verantwortlichen.

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