Stiefkind Autoapotheke [Telegramm] | 10.04.2002
ÖNORM-gerecht
Worauf viele nicht achten: Die Autoapotheke hat auch ein Ablaufdatum…
(Quelle & Foto: ÖAMTC)
Wenn es darauf ankommt, richtig Erste Hilfe zu leisten, muss auch die Autoapotheke voll gebrauchsfähig sein. "Tatsache ist jedoch, dass viele Lenker nicht wissen, was in der Autoapotheke wirklich drinnen ist, und, ob die Inhalte altersbedingt noch in Ordnung sind", berichtet ÖAMTC-Rechtsexperte Martin Hoffer aus der Praxis. Dabei wird schon in Kürze mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Kraftfahrgesetz eine Autoapotheke nach ÖNORM vorgeschrieben sein.
Wer seinem Auto demnächst einen Frühjahrsputz gönnt, sollte bei dieser Gelegenheit daher auch das Verbandspaket kritisch unter die Lupe nehmen. Derzeit wird gesetzlich lediglich ein Verbandszeug verlangt, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Die Novelle zum Kraftfahrgesetz ermächtigt den Verkehrsminister, mit einer Verordnung vorzuschreiben, dass die Autoapotheke der ÖNORM V 5101 entsprechen muss. Daher ist es ratsam, beim Kauf eines neuen Verbandszeugs bereits jetzt an die neuen Bestimmungen zu denken und eine ÖNORM-gerechte Apotheke zu wählen.
Werden etwa bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle Mängel festgestellt, macht sich der Lenker strafbar. Schon wegen geringfügiger Mankos, wie z.B. einer fehlenden Mullbinde, oder eines überschrittenen Ablaufdatums könnte der Autolenker zu Kasse gebeten werden. Die Strafsätze belaufen sich theoretisch auf bis zu 2.180 Euro.