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NoVA-Schonfrist bei Bestellung bis 15. Februar

NoVA neu

Die NoVA wird ab dem 1. März massiv erhöht. Immerhin ist jetzt fix, dass man bei Neuwagen-Bestellung bis 15. Februar in die alte Regelung fällt.

Georg Koman; Foto: Weitsicht.cc/Walter Vogler

Im Zuge des neuen Belastungspakets für die Österreicher dachte die Regierung wieder einmal zuallererst an die "Melkkuh" Autofahrer. Fix ist, dass ab 1. März ein erhöhter Satz der Normverbrauchsabgabe (NoVA) zur Geltung kommt.

War die NoVA bis jetzt - abhängig vom Normverbrauch - mit 16 Prozent gedeckelt, wurde der Höchstsatz nunmehr fallen gelassen. Gleichzeitig entfällt die NoVA für Autos, die weniger als 90 Gramm CO2 pro 100 km emittieren.

Also für fast keine, denn 90 Gramm CO2 pro 100 km entsprechen einem Mixverbrauch von 3,9 Liter bei einem Benziner und 3,3 Liter bei einem Dieselmotor (Diesel enthält mehr Energie, daher emittiert der Motor bei gleichem Verbrauch mehr CO2).

Für die Berechnung des Prozentsatzes subtrahiert man die Zahl 90 von der angegebenen CO2-Emission des Autos und dividiert den Betrag dann durch 5. Vom Ergebnis in Euro darf man noch 300 Euro bei jedem Dieselfahrzeug und 400 Euro bei jedem Benziner abziehen - bis Ende 2015. Ab 2016 nur noch 200 bzw. 300 Euro.

Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (also Elektro, Hybrid, Erdgas, Flüssiggas oder Ethanol) gibt es einen Bonus von 600 Euro (bisher 500 Euro).

Was gilt nun: Liefertermin oder Rechnungsdatum?

Für Aufregung sorgte bis jetzt das Datum "1. März 2014" als Stichtag für die NoVA-Neuregelung, da damit die tatsächliche Übernahme des Fahrzeugs gemeint war. Dagegen stieg Österreichs Autohandel auf die Barrikaden. Denn wie kann es sein, dass der Kunde für Lieferfristen von bestimmten Modellen bestraft wird?

Die Regierung zeigte diesfalls Einsehen und beschloss folgendes: Bei Bestellung vor dem 15. Februar 2014 kann das Auto bis zum 30. Juni in Empfang genommen werden, dann gilt die alte NoVA-Regelung. Bestellt man nach dem 15. Februar, fällt man bei Auslieferung vor dem 1. März ebenfals noch in die alte Regelung.

Einige Importeure - etwa die Porsche Holding mit ihren Marken VW, Audi, Skoda, Seat etc. oder Opel - haben bereits zugesichert, dass sie ihren Kunden bei Bestellung bis zum 15. Februar unabhängig vom Auslieferungsdatum den alten NoVA-Satz verrechnen und den etwaigen Rest schlucken werden. Es sei denn, das Auto gehört zu den handverlesenen Sparmeistern, die nach der neuen NoVA-Berechnung billiger werden. Sprich: Der Kunde kommt immer in den Genuss der für ihn günstigsten Variante.

Zu CO2 sei noch generell angemerkt, dass es kein klassisches Abgas ist. Journalisten, die von "CO2-Stinkern" schreiben, sollten recherchieren, dass jeder Mensch CO2 ausatmet und jede Pflanze dieses Gas zum Praktizieren der Photosynthese benötigt. Somit gilt: kein CO2 = kein Leben auf der Erde. Das Problem ist, dass CO2, wenn es in großen Mengen freigesetzt wird, sehr wahrscheinlich die Erderwärmung beschleunigt. Von Gestank kann dennoch keine Rede sein, außer vielleicht bei jenen, die an Mundgeruch leiden.

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